Bio-Zertifizierung

Allgemeine Kennzeichnung für Produkte aus ökologischem Anbau. Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel. In der EU durch die EG-Öko-Verordnung geregelt.

Auf einen Blick

Vollständiger Name
EU Bio-Siegel / Europäisches Bio-Logo
Geltungsbereich
Lebensmittel, Landwirtschaft, Tierprodukte, Verarbeitete Erzeugnisse
Kategorie
Lebensmittel
Gegründet
2010
Region
Europäische Union
Geprüft durch
Zugelassene staatliche Öko-Kontrollstellen (in Deutschland z. B. BCS, LACON, QC&I)

Was wird geprüft?

  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel
  • Keine Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO)
  • Artgerechte Tierhaltung mit Auslauf und Besatzdichtenbegrenzung
  • Futter aus biologischem Anbau, keine vorbeugenden Antibiotika
  • Mindestens 95 % Bio-Zutaten bei verarbeiteten Lebensmitteln
  • Jährliche Kontrollen durch zugelassene Kontrollstellen, ca. 20 % unangemeldete Besuche

Stärken

  • Einheitlicher EU-weiter Rechtsrahmen (Verordnung EU 2018/848) mit klarer Rückverfolgbarkeit
  • Pflichtsiegel auf allen Bio-Lebensmitteln in der EU: hohe Verbraucher­sichtbarkeit

Grenzen

  • Gilt als "Bio light": Teilbetriebsumstellung möglich, keine Mindest­biodiversitätsflächen vorgeschrieben
  • Transportwege nicht eingeschränkt; Tierdichten höher als bei strengeren Verbands­siegeln wie Demeter oder Bio Suisse

Marken mit diesem Siegel

6 Marken im Magazin

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Quellen