Gesetz
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Originaltitel und Herkunft
Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
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CELEX: 32019L0904 · ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/904/oj
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Was die Quelle sagt
Von SHYFT erfasste Inhalte; keine vollständige Wiedergabe der Veröffentlichung.
Beleg aus der Quelle
Laut der Einwegkunststoff-Richtlinie bestehen 80 bis 85 Prozent des bei Strandzählungen in der EU erfassten Meeresmülls aus Kunststoff; davon ist die Hälfte Einwegkunststoff und gut ein Viertel (27 Prozent) Fischereiausrüstung.
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Beleg aus der Quelle
Seit dem 3. Juli 2021 müssen die EU-Staaten das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffartikel untersagen, darunter Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe, außerdem Artikel aus oxo-abbaubarem Kunststoff.
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Beleg aus der Quelle
Ab 2025 müssen PET-Getränkeflaschen im Schnitt aller in einem Mitgliedstaat verkauften Flaschen mindestens zu einem Viertel aus Rezyklat bestehen.
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Beleg aus der Quelle
Unter das Verbot des Inverkehrbringens fallen nach dem Anhang (Teil B) auch Behälter für Speisen zum Mitnehmen oder zum sofortigen Verzehr, Getränkebehälter und Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol (Styropor).
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Beleg aus der Quelle
Nach Schätzung der Richtlinie decken die von ihr geregelten Einwegartikel aus Kunststoff rund 86 Prozent aller Einwegkunststoffe ab, die bei Strandzählungen in der EU gefunden wurden.
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Beleg aus der Quelle
Hersteller von Luftballons, die an Verbraucher abgegeben werden, müssen nach Artikel 8 Absatz 3 und Anhang Teil E Abschnitt III mindestens die Kosten von Reinigungsaktionen im Zusammenhang mit den daraus entstehenden Abfällen sowie die Kosten der Sensibilisierungsmaßnahmen tragen.
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Beleg aus der Quelle
Luftballons für Verbraucher gehören zu den Artikeln in Anhang Teil G: Für sie müssen die Mitgliedstaaten Verbraucher aufklären, welche Mehrweg-Alternativen es gibt und welche Folgen achtlos weggeworfene Ballons für die Umwelt und vor allem für die Meere haben.
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Wie SHYFT diese Quelle verwendet
- In der EU ist es seit dem 3. Juli 2021 verboten, bestimmte Produkte aus Einwegkunststoff in Verkehr zu bringen, etwa Teller, Besteck, Trinkhalme und Rührstäbchen für den einmaligen Gebrauch sowie To-Go-Behälter aus Styropor. stützt Redaktioneller Stand: aktuell
- Bei Müllzählungen an europäischen Stränden bestehen 80 bis 85 Prozent des Meeresmülls in der EU aus Kunststoff; die Richtlinie nennt dazu 50 Prozent Einwegkunststoffartikel und 27 Prozent Gegenstände aus der Fischerei. Die Einwegartikel, die die Richtlinie 2019/904 regelt, machen nach ihrer Schätzung rund 86 Prozent der dabei gezählten Einwegkunststoffe aus. stützt Redaktioneller Stand: aktuell
- Nach der EU-Richtlinie 2019/904 müssen PET-Getränkeflaschen ab 2025 zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen, gerechnet als Durchschnitt aller PET-Flaschen, die ein Mitgliedstaat in Verkehr bringt. stützt Redaktioneller Stand: aktuell
- Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904 regelt Luftballons für Verbraucher als Einwegkunststoffartikel: Kunststoffstäbe zum Halten solcher Ballons dürfen seit dem 3. Juli 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, die Hersteller der Ballons müssen die Kosten von Reinigungsaktionen und von Aufklärung über die Folgen achtlosen Wegwerfens tragen, und die Mitgliedstaaten müssen über diese Folgen für die Umwelt, insbesondere die Meere, informieren. stützt Redaktioneller Stand: aktuell
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