Aussage · Redaktioneller Stand

aktuell

Aussage nachprüfen

Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.

Was wir genau sagen

Seit dem 1. Mai 2015 dürfen in der EU Ledererzeugnisse mit Hautkontakt nicht in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Chrom(VI)-Gehalt 3 mg/kg oder mehr des Trockengewichts beträgt. Die Beschränkung nennt nur Chrom(VI), Chrom(III) und das Gerbverfahren kommen darin nicht vor.

Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.

Grenzen der Aussage

Region
EU
Gilt seit
Stand vom

Wortlaut der Absätze 5 bis 7 des Eintrags 47 in Anhang XVII der REACH-Verordnung in der Fassung der Verordnung 301/2014. Spätere Änderungen von Eintrag 47 haben wir nicht geprüft.

Quellen und Belege

1 unterschiedliche Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.

Stützt

Wer was geprüft hat

  1. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    Grenzwert, Bezugsgröße und Geltungsbeginn stehen so im Verordnungstext. Spätere Änderungen des REACH-Eintrags wurden nicht untersucht.

Diese Aussage prüfen

Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).

Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in der Unsere Recherchemethode.