Aussage · Redaktioneller Stand

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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.

Was wir genau sagen

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU fördert Hanfflächen nur, wenn die angebauten Sorten höchstens 0,3 Prozent THC enthalten. Die Zahlungen können zusätzlich an zertifiziertes Saatgut ausgewählter Sorten und an Kontrollen des THC-Gehalts geknüpft werden.

Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.

Grenzen der Aussage

Region
Europäische Union
Gilt seit
Stand vom

Belegt ist die GAP-Strategieplanverordnung (EU) 2021/2115, Artikel 4 Absatz 4 und 8. Sie regelt, wann eine Hanffläche für Agrarzahlungen zählt, nicht, ob Hanf überhaupt angebaut werden darf; das regelt nationales Recht, in Deutschland das Konsumcannabisgesetz. Welche Sorten konkret zugelassen sind, legt erst ein delegierter Rechtsakt der Kommission fest, der hier nicht ausgewertet ist.

Quellen und Belege

1 unterschiedliche Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.

Stützt

  • Beleg aus der Quelle

    Nach Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/2115 gelten Flächen, auf denen Hanf wächst, nur dann als förderfähig, wenn die verwendeten Sorten nicht mehr als 0,3 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten. Die Schwelle ist eine Bedingung für GAP-Zahlungen, keine Anbauerlaubnis.

    Quelle und Quelleninhalt: Verordnung (EU) 2021/2115 - GAP-Strategieplanverordnung · Original öffnen (eur-lex.europa.eu)

  • Beleg aus der Quelle

    Artikel 4 Absatz 8 ermächtigt die EU-Kommission, die Zahlungen für Hanfflächen per delegiertem Rechtsakt an zertifiziertes Saatgut bestimmter Hanfsorten, an ein Verfahren zur Auswahl dieser Sorten und an die Überprüfung ihres THC-Gehalts zu knüpfen. Einen Sortenkatalog nennt die Verordnung selbst nicht.

    Quelle und Quelleninhalt: Verordnung (EU) 2021/2115 - GAP-Strategieplanverordnung · Original öffnen (eur-lex.europa.eu)

Wer was geprüft hat

  1. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: eingeschränkt

    Im Verordnungstext steht die Grenze von 0,3 Prozent THC als Bedingung dafür, dass eine Hanffläche EU-Agrarförderung erhält. Ob und welche Sorten angebaut werden dürfen, regeln andere Vorschriften, die hier nicht geprüft sind.

Wo diese Aussage verwendet wird

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Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).

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