Aussage · Redaktioneller Stand
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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.
Was wir genau sagen
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall empfiehlt, Reinigungsmittel beim Händewaschen sparsam zu dosieren, mit reichlich Wasser abzuwaschen und die Hände danach gründlich, auch in den Fingerzwischenräumen, zu trocknen, bevorzugt mit weichen Papiertüchern statt Gemeinschaftshandtüchern. Von Heißlufttrocknern rät sie ab, weil sich Tensidreste dabei auf der Haut aufkonzentrieren können, und sie ordnet regelmäßige Hautpflege in der arbeitsfreien Zeit, vor allem nach der Arbeit, als maßgeblich für die Vorbeugung von Hauterkrankungen ein.
Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.
Grenzen der Aussage
Die Empfehlung stammt von einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger für den betrieblichen Arbeitsschutz in Holz- und Metallberufen. Dass dieselbe Vorgehensweise auch im privaten Haushalt sinnvoll ist, ist unsere Übertragung, keine eigene Aussage des Trägers über den Privatgebrauch.
Quellen und Belege
1 unterschiedliche Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.
Stützt
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Beleg aus der Quelle
Empfohlen wird, Reinigungsmittel sparsam zu dosieren, die Hände mit reichlich Wasser abzuwaschen und gründlich, auch in den Fingerzwischenräumen, zu trocknen.
Quelle und Quelleninhalt: Reinigung und Pflege — Hautschutz · Original öffnen (bghm.de)
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Beleg aus der Quelle
Zum Abtrocknen werden weiche, saugfähige Papiertücher oder Handtuchrollen empfohlen statt Gemeinschaftshandtüchern; von Heißlufttrocknern wird abgeraten, weil sich Tensidreste auf der Haut aufkonzentrieren können.
Quelle und Quelleninhalt: Reinigung und Pflege — Hautschutz · Original öffnen (bghm.de)
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Beleg aus der Quelle
Die regelmäßige Anwendung von Hautpflegemitteln in der arbeitsfreien Zeit, insbesondere nach Arbeitsende, spielt in der Prävention von Hauterkrankungen eine maßgebliche Rolle.
Quelle und Quelleninhalt: Reinigung und Pflege — Hautschutz · Original öffnen (bghm.de)
Wer was geprüft hat
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Die Aussage gibt die praktischen Empfehlungen eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers zur Handreinigung wieder: sparsam dosieren, gründlich abspülen und trocknen, keine Gemeinschaftshandtücher oder Heißlufttrockner, dafür regelmäßige Pflege nach der Arbeit. Eine eigene fachärztliche Prüfung hat nicht stattgefunden, weil hier eine bestehende Arbeitsschutzempfehlung berichtet wird.
Wo diese Aussage verwendet wird
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Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).
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