Aussage · Redaktioneller Stand

aktuell

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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.

Was wir genau sagen

Seit dem 1. November 2020 gelten nach Anhang XVII der REACH-Verordnung Grenzwerte für 33 Textilchemikalien, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind. Ein Autorenteam des Bundesinstituts für Risikobewertung rät, Kleidung vor dem ersten Tragen zu waschen, weil das mögliche Reste freisetzbarer Chemikalien entfernt.

Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.

Grenzen der Aussage

Region
EU
Gilt seit
Stand vom

Gibt den Rechtsstand von 2020 und eine Vorsorgeempfehlung wieder. Wie viel ein Waschgang entfernt oder wie groß der Nutzen im Vergleich zu anderen Maßnahmen ist, misst der Fachartikel nicht. Spätere Änderungen von Anhang XVII sind nicht geprüft.

Quellen und Belege

1 unterschiedliche Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.

Stützt

  • Beleg aus der Quelle

    In Anhang XVII der REACH-Verordnung gelten seit dem 1. November 2020 Grenzwerte für 33 Textilchemikalien, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR 1A/1B) eingestuft sind. Das Autorenteam des BfR empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern ausdrücklich, Bekleidung vor dem ersten Tragen zu waschen, weil das möglicherweise vorhandene Reste freisetzbarer Chemikalien entfernt.

    Quelle und Quelleninhalt: Ohne Chemikalien keine Textilien · Original öffnen (umweltbundesamt.de)

Wer was geprüft hat

  1. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    Der Fachartikel im Informationsdienst des Umweltbundesamtes nennt die seit November 2020 geltenden Grenzwerte für 33 Textilchemikalien und rät ausdrücklich, Kleidung vor dem ersten Tragen zu waschen. Es handelt sich um eine Vorsorgeempfehlung, nicht um eine Messung.

Wo diese Aussage verwendet wird

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Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).

Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in der Unsere Recherchemethode.