Aussage · Redaktioneller Stand
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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.
Was wir genau sagen
Beim Stoßlüften reichen laut Verbraucherzentrale im Winter bei niedrigen Außentemperaturen oder Wind drei bis fünf Minuten für den kompletten Luftaustausch. Aus hygienischen Gründen sollte die Raumluft mindestens drei- bis viermal am Tag vollständig ausgetauscht werden.
Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.
Grenzen der Aussage
Die Zeitspanne gilt für den Winter; in Frühjahr und Herbst nennt dieselbe Quelle zehn bis 20 Minuten, weil der Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen kleiner ist. Nach Wohnungsgröße, Fensterzahl oder Wetterlage differenziert die Quelle nicht.
Quellen und Belege
1 unterschiedliche Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.
Stützt
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Beleg aus der Quelle
Für den kompletten Luftaustausch beim Stoßlüften reichen laut Verbraucherzentrale im Winter bei niedrigen Außentemperaturen oder Wind drei bis fünf Minuten, während es im Frühjahr oder Herbst zehn bis 20 Minuten dauern kann, weil der Temperaturunterschied zwischen innen und außen geringer ist.
Quelle und Quelleninhalt: Verbraucherzentrale: Heizen und Lüften: So geht es richtig · Original öffnen (verbraucherzentrale.de)
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Beleg aus der Quelle
Aus hygienischen Gründen sollte die Raumluft nach Empfehlung der Verbraucherzentrale mindestens drei- bis viermal am Tag vollständig ausgetauscht werden.
Quelle und Quelleninhalt: Verbraucherzentrale: Heizen und Lüften: So geht es richtig · Original öffnen (verbraucherzentrale.de)
Wer was geprüft hat
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Die Verbraucherzentrale nennt für den Winter drei bis fünf Minuten Stoßlüften und mindestens drei bis vier vollständige Luftwechsel am Tag. In der Übergangszeit dauert der Luftaustausch laut derselben Quelle länger.
Wo diese Aussage verwendet wird
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Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).
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