Aussage · Redaktioneller Stand

aktuell

Aussage nachprüfen

Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.

Was wir genau sagen

Die EU-Richtlinie (EU) 2024/825 verbietet allgemeine Umweltaussagen wie umweltfreundlich oder öko ohne belegte Spezifizierung und verlangt stattdessen verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Angaben zu Umwelteigenschaften; die Regeln gelten ab dem 27. September 2026.

Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.

Grenzen der Aussage

Region
EU
Gilt seit
2024
Stand vom

Belegt ist die EU-weite Rechtslage zu unspezifischen Umweltaussagen ab dem 27. September 2026. Keine Aussage über einzelne Marken oder deren tatsächliche Werbepraxis, nur über die Rechtslage selbst.

Quellen und Belege

1 unterschiedliche Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.

Stützt

Wer was geprüft hat

  1. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    Die EU-Richtlinie 2024/825 verbietet ab dem 27. September 2026 pauschale Umweltaussagen wie umweltfreundlich oder öko ohne belegte Spezifizierung und verlangt stattdessen verlässliche, überprüfbare Angaben zu Umwelteigenschaften.

Diese Aussage prüfen

Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).

Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in der Unsere Recherchemethode.