Aussage · Redaktioneller Stand
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Was wir genau sagen
Die EU-Richtlinie (EU) 2024/825 verbietet allgemeine Umweltaussagen wie umweltfreundlich oder öko ohne belegte Spezifizierung und verlangt stattdessen verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Angaben zu Umwelteigenschaften; die Regeln gelten ab dem 27. September 2026.
Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.
Grenzen der Aussage
Belegt ist die EU-weite Rechtslage zu unspezifischen Umweltaussagen ab dem 27. September 2026. Keine Aussage über einzelne Marken oder deren tatsächliche Werbepraxis, nur über die Rechtslage selbst.
Quellen und Belege
1 unterschiedliche Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.
Stützt
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Beleg aus der Quelle
Die Richtlinie (EU) 2024/825 verbietet allgemeine Umweltaussagen wie umweltfreundlich oder öko ohne belegte Spezifizierung und verlangt verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Angaben zu Umwelteigenschaften; die Regeln gelten ab dem 27. September 2026.
Quelle und Quelleninhalt: Umweltbundesamt: EU adopts new rules to combat greenwashing in advertising · Original öffnen (umweltbundesamt.de)
Wer was geprüft hat
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Die EU-Richtlinie 2024/825 verbietet ab dem 27. September 2026 pauschale Umweltaussagen wie umweltfreundlich oder öko ohne belegte Spezifizierung und verlangt stattdessen verlässliche, überprüfbare Angaben zu Umwelteigenschaften.
Wo diese Aussage verwendet wird
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