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Originaltitel und Herkunft
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 04.07.2025, Az. 6 U 51/25 (Werbung mit Apfelleder)
Aktenzeichen: 6 U 51/25 · ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0704.6U51.25.00
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Beleg aus der Quelle
Quelle: Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 04.07.2025, Az. 6 U 51/25 (Werbung mit Apfelleder)
Das OLG Köln hat einem Onlinehändler per einstweiliger Verfügung untersagt, Hundezubehör ohne Lederanteil mit dem Begriff Apfelleder zu bewerben. Unter dem bloßen Begriff Leder versteht der Verkehr laut Senat ein natürliches, durch Gerben von tierischen Häuten und Fellen hergestelltes Produkt, weshalb Apfelleder ein zumindest mehrdeutiger und zur Täuschung geeigneter Begriff ist. Ein Hinweis auf die vegane Zusammensetzung erst in einer aufklappbaren Produktbeschreibung genügt dem Senat nicht.
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Wie SHYFT diese Quelle verwendet
- Das Oberlandesgericht Köln hat 2025 per einstweiliger Verfügung untersagt, Produkte ohne Lederanteil mit dem Begriff Apfelleder zu bewerben, weil der Senat den Begriff für mehrdeutig und zur Täuschung geeignet hält; ein Hinweis auf die vegane Zusammensetzung erst hinter einem Klick reicht ihm nicht. stützt Redaktioneller Stand: aktuell
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