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Originaltitel und Herkunft
Europäische Kommission: EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien
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Was die Quelle sagt
Von SHYFT erfasste Inhalte; keine vollständige Wiedergabe der Veröffentlichung.
Beleg aus der Quelle
Quelle: Europäische Kommission: EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien
Nach den EU-Abfallvorschriften müssen die Mitgliedstaaten seit dem 1. Januar 2025 Alttextilien getrennt sammeln. Die EU-Textilstrategie führt zudem verbindliche, harmonisierte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien ein, deren Beiträge in Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling fließen.
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Beleg aus der Quelle
Quelle: Europäische Kommission: EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien
Die EU-Textilstrategie (COM(2022) 141) nennt die Einführung eines digitalen Produktpasses als eine der konkreten Maßnahmen, mit denen bis 2030 erreicht werden soll, dass in der EU in Verkehr gebrachte Textilprodukte langlebig, reparierbar, recycelbar und zu einem großen Teil aus recycelten Fasern sind.
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Beleg aus der Quelle
Quelle: Europäische Kommission: EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien
Die Kommission beziffert die Menge an Kleidung, die in der EU jedes Jahr weggeworfen wird, auf 5 Millionen Tonnen und rechnet das auf rund 12 Kilogramm je Person um. Von dem Material, das in Kleidung steckt, wird nach derselben Angabe 1 Prozent zu neuer Kleidung.
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Wie SHYFT diese Quelle verwendet
- Der digitale Produktpass ist in der Ökodesign-Verordnung (ESPR) als Voraussetzung für das Inverkehrbringen verankert und soll je Produktgruppe strukturierte Angaben zu Materialien, Herkunft, Reparierbarkeit und Entsorgung über einen digitalen Datenträger am Produkt zugänglich machen. stützt Redaktioneller Stand: aktuell
- Nach Angaben der Europäischen Kommission werden in der EU jährlich rund 5 Millionen Tonnen Kleidung weggeworfen, etwa 12 Kilogramm je Person, und nur 1 Prozent des in Kleidung verarbeiteten Materials wird zu neuer Kleidung. stützt Redaktioneller Stand: aktuell
- Seit dem 1. Januar 2025 müssen die EU-Mitgliedstaaten Alttextilien getrennt vom übrigen Hausmüll sammeln. In Deutschland sind unabhängig davon sowohl gemeinnützige als auch gewerbliche Sammlungen verpflichtet, sich mindestens drei Monate vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzumelden. stützt Redaktioneller Stand: aktuell
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Diese Artikel führen die Quelle in ihrer bisherigen Bibliografie — ohne Bindung an eine einzelne Aussage. Daraus folgt keine Prüfung und keine Zuordnung zu einem konkreten Absatz.
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