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Originaltitel und Herkunft
Bundesministerium der Justiz: Ein neues Recht auf Reparatur, Gesetzentwurf zur Stärkung von Verbraucherrechten beschlossen
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Was die Quelle sagt
Von SHYFT erfasste Inhalte; keine vollständige Wiedergabe der Veröffentlichung.
Inhalt aus der Quelle
Nach Darstellung des Bundesministeriums der Justiz müssen Hersteller Waschmaschinen mindestens zehn Jahre und Smartphones mindestens sieben Jahre nach Produktionsende reparieren, unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis. Software oder technische Schutzmaßnahmen dürfen Reparaturen nicht behindern.
Eine konkrete Seite oder ein Abschnitt im Original ist öffentlich nicht angegeben.
Beleg aus der Quelle
In seiner Pressemitteilung vom 25. März 2026 zum Regierungsentwurf nennt das Bundesministerium der Justiz eine Reparierbarkeit von mindestens zehn Jahren für Waschmaschinen und mindestens sieben Jahren für Smartphones, jeweils gerechnet ab dem Ende der Produktion.
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