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BfR: Allergien durch Methylisothiazolinon (MI) in Kosmetika möglich (Stellungnahme Nr. 020/2013)
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Quelle: BfR: Allergien durch Methylisothiazolinon (MI) in Kosmetika möglich (Stellungnahme Nr. 020/2013)
Der Einsatz von Konservierungsstoffen in Kosmetik ist EU-weit über die Positivliste in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt. Methylisothiazolinon steht dort unter der laufenden Nummer 57 mit höchstens 0,01 Prozent, das Gemisch MCI/MI unter Nummer 39 mit 0,0015 Prozent. Der Informationsverbund Dermatologischer Kliniken verzeichnete einen Anstieg allergischer Reaktionen auf MI von 1,9 Prozent im Jahr 2009 auf 4,4 Prozent im Jahr 2011.
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