Aussage · Redaktioneller Stand
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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.
Was wir genau sagen
Unter den UV-Filtern regelt die EU-Verordnung 2024/996 nur 4-MBC. Mineralische Filter wie Zinkoxid und Titandioxid kommen in ihr nicht vor, das Verbot betrifft sie also nicht.
Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.
Grenzen der Aussage
Die Aussage gilt nur für diese eine Verordnung. Ob andere EU-Rechtsakte weitere chemische oder mineralische UV-Filter regeln, sagt sie nicht. Über die Sicherheit oder Umweltverträglichkeit mineralischer Filter sagt sie ebenfalls nichts.
Quellen und Belege
Belegt durch eine Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.
Stützt
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Beleg aus der Quelle
4-MBC ist der einzige UV-Filter, den diese Verordnung regelt. Ihre übrigen Änderungen betreffen Hautpflegestoffe und Konservierungsmittel: Vitamin A, Alpha-Arbutin, Arbutin, Genistein, Daidzein, Kojisäure, Triclocarban und Triclosan. Mineralische Filter wie Zinkoxid oder Titandioxid kommen in ihr nicht vor.
Quelle und Quelleninhalt: Verordnung (EU) 2024/996 der Kommission vom 3. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Vitamin A, Alpha-Arbutin und Arbutin sowie bestimmter Stoffe mit potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften in kosmetischen Mitteln · Original öffnen (eur-lex.europa.eu)
Dokumentierte Prüfungen
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Der Verordnungstext wurde gelesen: 4-MBC ist der einzige UV-Filter, den sie regelt, Zinkoxid und Titandioxid kommen darin nicht vor. Über die Sicherheit mineralischer Filter macht die Verordnung keine Aussage.
Wo diese Aussage verwendet wird
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