Aussage · Redaktioneller Stand

aktuell

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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.

Was wir genau sagen

Unter den UV-Filtern regelt die EU-Verordnung 2024/996 nur 4-MBC. Mineralische Filter wie Zinkoxid und Titandioxid kommen in ihr nicht vor, das Verbot betrifft sie also nicht.

Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.

Grenzen der Aussage

Region
Europäische Union
Ältester Beleg
Stand vom

Die Aussage gilt nur für diese eine Verordnung. Ob andere EU-Rechtsakte weitere chemische oder mineralische UV-Filter regeln, sagt sie nicht. Über die Sicherheit oder Umweltverträglichkeit mineralischer Filter sagt sie ebenfalls nichts.

Quellen und Belege

Belegt durch eine Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.

Stützt

Dokumentierte Prüfungen

  1. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    Der Verordnungstext wurde gelesen: 4-MBC ist der einzige UV-Filter, den sie regelt, Zinkoxid und Titandioxid kommen darin nicht vor. Über die Sicherheit mineralischer Filter macht die Verordnung keine Aussage.

Wo diese Aussage verwendet wird

Diese Aussage prüfen

Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).

Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in unserer Recherchemethode.