Aussage · Redaktioneller Stand
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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.
Was wir genau sagen
Die Verbraucherzentrale NRW rät, dass Wasserfarben, Filz- und Buntstifte sowie Knete ein CE-Zeichen tragen und am besten zusätzlich einen Hinweis auf die europäischen Spielzeugnormen DIN EN 71; bei Wachsmalstiften empfiehlt sie den Blick auf Testergebnisse, weil in vielen Produkten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Mineralölbestandteile (MOAH) nachweisbar waren.
Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.
Grenzen der Aussage
Wiedergegeben ist die Empfehlung der Verbraucherzentrale NRW. Welche Tests die PAK- und MOAH-Befunde bei Wachsmalstiften liefern, nennt die Meldung nicht im Einzelnen.
Quellen und Belege
Belegt durch eine Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.
Stützt
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Beleg aus der Quelle
Für Wasserfarben, Filzstifte, Buntstifte und Knete rät die Verbraucherzentrale NRW zu einem CE-Zeichen und möglichst zusätzlich zu einem Hinweis, dass die Produkte die europäischen Normen für Spielzeug (DIN EN 71) einhalten.
Quelle und Quelleninhalt: Schulanfang: Möglichst keine Schadstoffe in Schultüte und Schulranzen · Original öffnen (verbraucherzentrale.nrw)
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Beleg aus der Quelle
Bei Wachsmalstiften empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, auf Testergebnisse oder schadstoffgeprüfte Produkte zu achten, weil in vielen Produkten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) nachgewiesen wurden.
Quelle und Quelleninhalt: Schulanfang: Möglichst keine Schadstoffe in Schultüte und Schulranzen · Original öffnen (verbraucherzentrale.nrw)
Dokumentierte Prüfungen
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Beide Hinweise stehen so in der Meldung der Verbraucherzentrale NRW zum Schulanfang. Aus welchen Tests die Befunde zu Wachsmalstiften stammen, gibt die Meldung nicht genauer an.
Wo diese Aussage verwendet wird
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Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).
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