Aussage · Redaktioneller Stand

aktuell

Aussage nachprüfen

Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.

Was wir genau sagen

Das Bundesamt für Strahlenschutz nennt Kleidung und Kopfbedeckung den besten und einfachsten Schutz vor UV-Strahlung; die Kopfbedeckung soll auch Ohren und Nacken schützen und die Augen beschatten. Unbedeckte Hautstellen sollen etwa eine halbe Stunde vor dem Aufenthalt im Freien eingecremt werden, und Nachcremen verlängert die Schutzwirkung nicht, es erhält sie nur.

Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.

Grenzen der Aussage

Region
DE
Ältester Beleg
nicht angegeben
Stand vom

Amtliche Empfehlung des Bundesamts für Strahlenschutz, keine eigene Messung. Dass eine Kappe mit Schirm diese Anforderung nicht erfüllt, weil sie Ohren und Nacken frei lässt, ist unsere Anwendung der Empfehlung auf eine konkrete Kopfbedeckung.

Quellen und Belege

Belegt durch eine Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.

Stützt

  • Beleg aus der Quelle

    Das Bundesamt für Strahlenschutz nennt Kleidung und Kopfbedeckung als besten und einfachsten Schutz und stellt die Anforderung konkret: Die Kopfbedeckung soll auch Ohren und Nacken schützen und die Augen beschatten. Für unbedeckte Stellen wird mindestens Lichtschutzfaktor 30 empfohlen, aufgetragen etwa eine halbe Stunde vor dem Rausgehen. Ausdrücklich gilt: Nachcremen verlängert die Schutzwirkung nicht, es erhält sie nur.

    Quelle und Quelleninhalt: Bundesamt für Strahlenschutz: Tipps zum UV-Schutz · Original öffnen (bfs.de)

Dokumentierte Prüfungen

  1. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    So steht es in den Tipps des Bundesamts für Strahlenschutz zum UV-Schutz: Kleidung und eine Kopfbedeckung, die Ohren und Nacken mit abdeckt, zuerst, Sonnencreme eine halbe Stunde vorher, und Nachcremen erhält den Schutz nur, es verlängert ihn nicht.

Diese Aussage prüfen

Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).

Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in unserer Recherchemethode.