Aussage · Redaktioneller Stand
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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.
Was wir genau sagen
Das Bundesinstitut für Risikobewertung kam 2018 zu dem Schluss, dass in Kosmetik nur hochraffinierte Mineralöle in Arzneimittelqualität eingesetzt werden und bei Anwendung auf der Haut nach damaligem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten sind, weil gesättigte Mineralöl-Kohlenwasserstoffe kaum durch die Haut aufgenommen werden.
Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.
Grenzen der Aussage
Belegt ist die Risikobewertung des BfR von 2018 für die Anwendung auf der Haut. Sie enthält keine eigene Messung am Menschen und gilt nicht für Produkte, die verschluckt werden können, etwa Lippenpflege. Ob die Bewertung heute noch unverändert gilt, ist in diesem Lauf nicht geprüft.
Quellen und Belege
Belegt durch eine Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.
Stützt
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Beleg aus der Quelle
Laut BfR-Stellungnahme Nr. 008/2018 werden in Kosmetik nur hochraffinierte, den Reinheitsanforderungen für Arzneimittel entsprechende Mineralöle eingesetzt; gesundheitliche Risiken bei Anwendung auf der Haut sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten, da gesättigte Kohlenwasserstoffe (MOSH) kaum durch die Haut aufgenommen werden. EU-Höchstgehalte für Mineralöle werden derzeit für Lebensmittel entwickelt, nicht für Kosmetik.
Quelle und Quelleninhalt: BfR - Hochraffinierte Mineralöle in Kosmetika: Gesundheitliche Risiken sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten (Stellungnahme Nr. 008/2018) · Original öffnen (bfr.bund.de)
Dokumentierte Prüfungen
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Die Aussage gibt eine Risikobewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung aus dem Jahr 2018 wieder. Sie gilt für die Anwendung auf der Haut; ob sie dem heutigen Stand entspricht, haben wir nicht geprüft.
Wo diese Aussage verwendet wird
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Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).
Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in unserer Recherchemethode.