Aussage · Redaktioneller Stand

aktuell

Aussage nachprüfen

Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.

Was wir genau sagen

Nach der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011 müssen auf dem Etikett eines Textils nur die verwendeten Textilfasern angegeben werden, nicht die eingesetzten Hilfs- und Ausrüstungsmittel, obwohl diese laut Bundesinstitut für Risikobewertung bis zu 8 Prozent des Warengewichts ausmachen können.

Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.

Grenzen der Aussage

Region
EU
Gilt seit
2012
Stand vom

Belegt ist die BfR-Stellungnahme 041/2012 zur Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011 und zum Textilhilfsmittelkatalog 2008/09; die Einordnung als Deklarationslücke für Kaufentscheidungen im Artikel ist unsere redaktionelle Zuspitzung.

Quellen und Belege

1 unterschiedliche Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.

Stützt

  • Beleg aus der Quelle

    Nach der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011 müssen auf dem Etikett nur die Textilfasern angegeben werden, nicht aber die verwendeten Hilfs- und Ausrüstungsmittel. Das BfR beziffert den Textilhilfsmittelkatalog 2008/09 auf 5800 Zubereitungen mit 400 bis 600 Inhaltsstoffen, Farbstoffe nicht eingerechnet; bis zu 8 Prozent des Warengewichts eines Textils können aus Ausrüstungsmitteln bestehen.

    Quelle und Quelleninhalt: Einführung in die Problematik der Bekleidungstextilien (Aktualisierte Stellungnahme Nr. 041/2012) · Original öffnen (bfr.bund.de)

Wer was geprüft hat

  1. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    Nach der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung müssen auf dem Etikett nur die Textilfasern stehen, nicht die verwendeten Hilfs- und Ausrüstungsmittel, die laut Bundesinstitut für Risikobewertung bis zu 8 Prozent des Warengewichts eines Textils ausmachen können.

Wo diese Aussage verwendet wird

Diese Aussage prüfen

Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).

Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in der Unsere Recherchemethode.