Aussage · Redaktioneller Stand
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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.
Was wir genau sagen
In der EU ist es seit dem 3. Juli 2021 verboten, bestimmte Produkte aus Einwegkunststoff in Verkehr zu bringen, etwa Teller, Besteck, Trinkhalme und Rührstäbchen für den einmaligen Gebrauch sowie To-Go-Behälter aus Styropor.
Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.
Grenzen der Aussage
Zwei institutionelle Quellen (Europäische Kommission, NABU) nennen dasselbe Datum und dieselbe Produktliste. Die Aussage beschreibt nur das Inverkehrbringungsverbot, nichts zu Bestandswaren oder Vollzug in den Mitgliedstaaten.
Quellen und Belege
Belegt durch 3 verschiedene Quellen. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.
Stützt
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Beleg aus der Quelle
Seit dem 3. Juli 2021 ist das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffprodukte in der EU untersagt, darunter Einwegteller, Einwegbesteck, Trinkhalme, Rührstäbchen und Styropor-To-Go-Behälter. Für Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen kommen in Deutschland jährlich mehr als 100.000 Tonnen Kunststoffabfall zusammen.
Quelle und Quelleninhalt: NABU - EU-Einwegplastikverbot · Original öffnen (nabu.de)
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Beleg aus der Quelle
Das EU-Verbot bestimmter Einwegkunststoffe gilt seit dem 3. Juli 2021. Die zehn am häufigsten gefundenen Einwegplastik-Produkte machen zusammen mit Fanggeräten 70 Prozent des gesamten Meeresmülls in der EU aus.
Quelle und Quelleninhalt: Europäische Kommission - Single-use plastics · Original öffnen (environment.ec.europa.eu)
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Beleg aus der Quelle
Seit dem 3. Juli 2021 müssen die EU-Staaten das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffartikel untersagen, darunter Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe, außerdem Artikel aus oxo-abbaubarem Kunststoff.
Quelle und Quelleninhalt: Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt · Original öffnen (eur-lex.europa.eu)
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Beleg aus der Quelle
Unter das Verbot des Inverkehrbringens fallen nach dem Anhang (Teil B) auch Behälter für Speisen zum Mitnehmen oder zum sofortigen Verzehr, Getränkebehälter und Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol (Styropor).
Quelle und Quelleninhalt: Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt · Original öffnen (eur-lex.europa.eu)
Dokumentierte Prüfungen
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Das EU-Verbot für bestimmte Einwegkunststoffprodukte seit dem 3. Juli 2021 und die betroffenen Produkte stehen so bei der Europäischen Kommission und beim NABU.
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Der Wortlaut der Aussage ist neu gefasst, ihr Inhalt ist unverändert. Datum und Produktliste wurden dafür erneut auf der Seite des NABU gelesen.
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Erneut im Text der EU-Richtlinie 2019/904 nachgelesen: Einwegteller, Einwegbesteck, Trinkhalme, Rührstäbchen und Speisebehälter aus Styropor aus Kunststoff stehen weiterhin auf der Verbotsliste, die seit dem 3. Juli 2021 gilt.
Wo diese Aussage verwendet wird
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