Aussage · Redaktioneller Stand
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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.
Was wir genau sagen
Nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 entfielen in deutschen Paarhaushalten mit einem Kind je Monat 59 Euro auf Bekleidung und Schuhe für ein Kind unter sechs Jahren und 76 Euro bei einem Kind zwischen zwölf und 18 Jahren.
Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.
Grenzen der Aussage
Belegt ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 des Statistischen Bundesamts, veröffentlicht 2021. Erfasst sind Paarhaushalte mit einem Kind, nicht Alleinerziehende oder Haushalte mit mehreren Kindern, und nicht Österreich oder die Schweiz.
Quellen und Belege
Belegt durch eine Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.
Stützt
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Beleg aus der Quelle
Nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 des Statistischen Bundesamts entfielen in Paarhaushalten mit einem Kind je Monat 59 Euro auf Bekleidung und Schuhe für ein Kind unter sechs Jahren, 60 Euro bei sechs bis zwölf Jahren und 76 Euro bei zwölf bis 18 Jahren. Insgesamt gaben Paare mit einem Kind 763 Euro im Monat für das Kind aus, das waren 21,2 Prozent ihrer Konsumausgaben.
Quelle und Quelleninhalt: Statistisches Bundesamt - Konsumausgaben von Familien für Kinder. Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 · Original öffnen (destatis.de)
Dokumentierte Prüfungen
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Die amtliche Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 des Statistischen Bundesamts zeigt: Paarhaushalte mit einem Kind gaben monatlich 59 Euro für Bekleidung und Schuhe eines Kindes unter sechs Jahren aus, bei Zwölf- bis Achtzehnjährigen waren es 76 Euro.
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Redaktionelle Bereinigung ohne neue Prüfung: Als ältester Beleg stand hier bisher 2018, das Jahr, auf das sich die Angaben beziehen. Diese Zeitangabe steht weiterhin im Wortlaut der Aussage. Als ältester Beleg gilt jetzt das Erscheinungsdatum der ältesten Quelle: 21. Juni 2021. Wortlaut und Bewertung der Aussage bleiben unverändert.
Wo diese Aussage verwendet wird
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