Aussage · Redaktioneller Stand

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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.

Was wir genau sagen

Textile Exchange listet unbeschädigte Restbestände an Garn und Stoff, unverkaufte Ware, überlagerte Ware und Musterware ausdrücklich als nicht anerkannte Vorkonsum-Rohstoffe; sie zählen unter dem Global Recycled Standard und dem Recycled Claim Standard also nicht als Recyclinganteil. Anerkannt sind nur echte Prozessabfälle und Qualitätsausschuss, und auch die nur, wenn die Ware sich nicht gebraucht oder reduziert verkaufen lässt.

Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.

Grenzen der Aussage

Region
international
Gilt seit
2025
Stand vom

Belegt ist die normative Einstufung von Restbeständen als nicht anerkannter Vorkonsum-Rohstoff nach GRS/RCS, Fassung V2.0 gültig ab 1. Juli 2025. Das ist eine Aussage über die Anrechenbarkeit auf einen Recyclinganteil, keine über die ökologische Qualität von Deadstock allgemein.

Quellen und Belege

1 unterschiedliche Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.

Stützt

  • Beleg aus der Quelle

    Textile Exchange listet unbeschädigte Restbestände an Garn und Stoff, unverkaufte Ware, überlagerte Ware und Musterware ausdrücklich als nicht anerkannte Vorkonsum-Rohstoffe, sie zählen unter dem Global Recycled Standard und dem Recycled Claim Standard also nicht als Recyclinganteil; anerkannt sind nur echte Prozessabfälle und Qualitätsausschuss, und auch die nur, wenn die Ware sich nicht gebraucht oder reduziert verkaufen lässt.

    Quelle und Quelleninhalt: Textile Exchange: Guide to Recycled Materials V2.0 (GRS-202 / RCS-202) · Original öffnen (textileexchange.org)

Wer was geprüft hat

  1. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    Der normative Leitfaden von Textile Exchange zum Global Recycled Standard und Recycled Claim Standard stuft unbeschädigte Restbestände, unverkaufte Ware und Musterware ausdrücklich als nicht anerkannten Vorkonsum-Rohstoff ein. Deadstock zählt damit nicht als Recyclinganteil im Sinne dieser Standards.

Diese Aussage prüfen

Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).

Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in der Unsere Recherchemethode.