Aussage · Redaktioneller Stand

aktuell

Aussage nachprüfen

Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.

Was wir genau sagen

Kinder beziehen Markennamen erst ab etwa zwölf Jahren als bedeutungstragendes Signal in ihre Urteile über Produkte ein. Achtjährige bewerten baugleiche Produkte unabhängig vom aufgedruckten Markennamen gleich.

Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.

Grenzen der Aussage

Region
USA
Ältester Beleg
2003
Stand vom

Beleg ist ein Laborexperiment mit US-amerikanischen Kindern und US-Handelsmarken aus dem Jahr 2003. Die Übertragung auf die heutige Situation an deutschen Schulen ist unsere redaktionelle Einordnung, nicht Teil der Studie.

Quellen und Belege

Belegt durch eine Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.

Stützt

  • Beleg aus der Quelle

    In einem Experiment mit 52 Achtjährigen, 80 Zwölfjährigen und 70 Sechzehnjährigen bewerteten die Achtjährigen physisch identische Jeans und Sportschuhe unabhängig vom aufgedruckten Markennamen gleich, auch ihr Eindruck von den Besitzern unterschied sich nicht. 73 Prozent der Achtjährigen bewerteten die Sportschuhe der weniger beliebten Marke positiv, bei den Zwölfjährigen waren es 56 und bei den Sechzehnjährigen 33 Prozent. Die Autorinnen folgern, dass Kinder Markennamen erst mit etwa zwölf Jahren als bedeutungstragenden Hinweis in ihre Urteile einbeziehen.

    Quelle und Quelleninhalt: The Meaning of Brand Names to Children. A Developmental Investigation · Original öffnen (doi.org)

Dokumentierte Prüfungen

  1. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    Die Studie zeigt anhand physisch identischer Produkte mit unterschiedlichem Markennamen, dass Achtjährige noch nicht auf Marken reagieren, Zwölf- und Sechzehnjährige aber schon. Die Zahlen stammen aus einem US-Experiment von 2003 und wurden nicht für deutsche Schulen wiederholt.

Diese Aussage prüfen

Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).

Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in unserer Recherchemethode.