Aussage · Redaktioneller Stand
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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.
Was wir genau sagen
Industriehanf ist in der EU nur mit einem THC-Gehalt unter 0,3 Prozent zugelassen und gedeiht am besten auf tiefgründigen, nährstoffreichen Böden mit guter Wasserversorgung. Die anerkannte EU-Anbaufläche wuchs von 2015 bis 2022 von rund 20.500 auf 33.000 Hektar, mit Frankreich als größtem Erzeuger vor Deutschland und den Niederlanden. In Deutschland selbst wird Hanf, nach einem Anbauverbot ab 1982, seit 1996 wieder angebaut.
Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.
Grenzen der Aussage
Beide Quellen sind amtliche beziehungsweise staatlich getragene Stellen (Europäische Kommission, deutsche Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe). 'Gute Wasserversorgung' beschreibt eine bevorzugte Bodenbedingung, keine Aussage zu künstlicher Bewässerung: die FNR nennt nur den Bodentyp, nicht die Bewässerungsart. Die Flächenzahl bezieht sich auf die gesamte EU, nicht nur auf Deutschland.
Quellen und Belege
Belegt durch 2 verschiedene Quellen. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.
Stützt
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Beleg aus der Quelle
Zwischen 2015 und 2022 legte die EU-Anbaufläche für Hanf von 20.540 auf 33.020 Hektar zu. Über 60 Prozent der EU-Produktion kommen aus Frankreich, dahinter folgen Deutschland mit rund 17 und die Niederlande mit rund 5 Prozent. Zugelassen sind nur Sorten, deren THC-Gehalt unter 0,3 Prozent liegt.
Quelle und Quelleninhalt: European Commission - Hemp (Agriculture and Rural Development) · Original öffnen (agriculture.ec.europa.eu)
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Beleg aus der Quelle
Faserhanf wird in Deutschland nach dem Anbauverbot ab 1982 seit 1996 wieder angebaut und gedeiht am besten auf tiefgründigen, nährstoffreichen Böden mit guter Wasserversorgung.
Quelle und Quelleninhalt: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) - Hanf · Original öffnen (pflanzen.fnr.de)
Dokumentierte Prüfungen
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Die Zahlen zu Anbaufläche, THC-Grenzwert und Hauptanbauländern stammen von der Europäischen Kommission, die Angabe zu bevorzugten Böden und zur Wiederzulassung in Deutschland von der zuständigen deutschen Fachagentur. Beide Quellen ergänzen sich, ohne sich zu widersprechen.
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Redaktionelle Bereinigung ohne neue Prüfung: Als ältester Beleg stand hier bisher 2015, der Beginn des Zeitraums, den die Aussage beschreibt. Diese Zeitangabe steht weiterhin im Wortlaut der Aussage. Als ältester Beleg gilt jetzt das Erscheinungsdatum der ältesten Quelle: 2023. Wortlaut und Bewertung der Aussage bleiben unverändert.
Wo diese Aussage verwendet wird
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