Aussage · Redaktioneller Stand
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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.
Was wir genau sagen
Das Bundesministerium der Justiz nennt als Mindestdauer der Reparierbarkeit zehn Jahre für Waschmaschinen und sieben Jahre für Smartphones, gerechnet ab dem Ende der Produktion.
Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.
Grenzen der Aussage
Die Quelle ist eine Pressemitteilung zum Regierungsentwurf vom März 2026, nicht der verkündete Gesetzestext. Die Aussage gibt die Darstellung des Ministeriums wieder. Ob die Fristen unverändert in das Gesetz eingegangen sind und ob sie ab Produktionsende oder ab dem letzten Inverkehrbringen eines Modells laufen, klärt diese Quelle nicht.
Quellen und Belege
Belegt durch eine Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.
Stützt
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Beleg aus der Quelle
In seiner Pressemitteilung vom 25. März 2026 zum Regierungsentwurf nennt das Bundesministerium der Justiz eine Reparierbarkeit von mindestens zehn Jahren für Waschmaschinen und mindestens sieben Jahren für Smartphones, jeweils gerechnet ab dem Ende der Produktion.
Quelle und Quelleninhalt: Bundesministerium der Justiz: Ein neues Recht auf Reparatur, Gesetzentwurf zur Stärkung von Verbraucherrechten beschlossen · Original öffnen (bmjv.de)
Dokumentierte Prüfungen
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Die Zahlen stammen aus der Mitteilung des Justizministeriums zum Gesetzentwurf. Sie zeigen die Größenordnung, sind aber kein Beleg für den endgültigen Gesetzestext.
Wo diese Aussage verwendet wird
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Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).
Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in unserer Recherchemethode.