Aussage · Redaktioneller Stand

aktuell

Aussage nachprüfen

Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.

Was wir genau sagen

Die EU-Reparaturrichtlinie 2024/1799 verlangte die Umsetzung bis zum 31. Juli 2026, und die Reparaturpflicht des Herstellers gilt nur für die Warengruppen in ihrem Anhang II.

Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.

Grenzen der Aussage

Region
Europäische Union
Ältester Beleg
2024
Stand vom

Belegt sind Umsetzungsfrist und Anwendungsbereich im Wortlaut der Richtlinie. Welche Geräte im Einzelnen in Anhang II stehen und wie lange die Pflicht je Gerät läuft, trägt diese Aussage nicht. Dass ein Mitgliedstaat die Frist gehalten hat, steht nicht in der Richtlinie.

Quellen und Belege

Belegt durch eine Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.

Stützt

Dokumentierte Prüfungen

  1. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    Die Aussage gibt Frist und Reichweite der EU-Reparaturrichtlinie wieder. Die Pflicht gilt nicht für jedes Gerät, sondern nur für die Warengruppen, die der Anhang nennt.

Diese Aussage prüfen

Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).

Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in unserer Recherchemethode.