Aussage · Redaktioneller Stand

aktuell

Aussage nachprüfen

Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.

Was wir genau sagen

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte verpflichtet Unternehmen, für Rind, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Kautschuk und einige daraus hergestellte Waren zu belegen, dass sie nicht von entwaldeten Flächen stammen. Die Pflicht gilt für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027.

Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.

Grenzen der Aussage

Region
EU
Ältester Beleg
2025
Stand vom

Belegt ist der Stand der Themenseite der Europäischen Kommission zur Verordnung (EU) 2023/1115 bei unserem Abruf im September 2026. Die Fristen sind bereits verschoben und die Verordnung zweimal geändert worden, sie können sich erneut ändern. Welche Abkömmlinge eines Rohstoffs, etwa aus Palmöl gewonnene Inhaltsstoffe in Kosmetik, im Einzelnen erfasst sind, sagt die Seite nicht. Kleinst- und Kleinunternehmen, die schon unter die Holzhandelsverordnung fielen, trifft die Pflicht bereits ab Dezember 2026.

Quellen und Belege

Belegt durch eine Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.

Stützt

Dokumentierte Prüfungen

  1. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    Die Aussage gibt wieder, was die Europäische Kommission zum Geltungsbereich und zu den Fristen der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte veröffentlicht. Sie beschreibt eine Rechtslage und behauptet nichts über eine bestimmte Organisation, deshalb trägt sie nach unserem Prüfverfahren ohne externe Prüfung.

  2. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    Redaktionelle Bereinigung ohne neue Prüfung: Als ältester Beleg stand hier bisher 2023, die Angabe, ab wann die beschriebene Regelung gilt. Diese Zeitangabe steht weiterhin im Geltungsbereich. Als ältester Beleg gilt jetzt das Erscheinungsdatum der ältesten Quelle: 2025. Wortlaut und Bewertung der Aussage bleiben unverändert.

Diese Aussage prüfen

Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).

Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in unserer Recherchemethode.