Aussage · Redaktioneller Stand
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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.
Was wir genau sagen
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte verpflichtet Unternehmen, für Rind, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Kautschuk und einige daraus hergestellte Waren zu belegen, dass sie nicht von entwaldeten Flächen stammen. Die Pflicht gilt für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027.
Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.
Grenzen der Aussage
Belegt ist der Stand der Themenseite der Europäischen Kommission zur Verordnung (EU) 2023/1115 bei unserem Abruf im September 2026. Die Fristen sind bereits verschoben und die Verordnung zweimal geändert worden, sie können sich erneut ändern. Welche Abkömmlinge eines Rohstoffs, etwa aus Palmöl gewonnene Inhaltsstoffe in Kosmetik, im Einzelnen erfasst sind, sagt die Seite nicht. Kleinst- und Kleinunternehmen, die schon unter die Holzhandelsverordnung fielen, trifft die Pflicht bereits ab Dezember 2026.
Quellen und Belege
Belegt durch eine Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.
Stützt
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Beleg aus der Quelle
Rind, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Kautschuk fallen unter die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte, ebenso Folgeprodukte wie Leder, Schokolade, Reifen oder Möbel. Ein Nachweis, dass die Ware nicht von entwaldeten Flächen stammt, ist Pflicht für jeden, der sie in der EU in Verkehr bringt. Große und mittlere Unternehmen trifft diese Pflicht ab dem 30. Dezember 2026, Kleinst- und Kleinunternehmen erst ein halbes Jahr später, ab dem 30. Juni 2027.
Quelle und Quelleninhalt: Regulation on Deforestation-free products (Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt) · Original öffnen (environment.ec.europa.eu)
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Beleg aus der Quelle
Die Verordnung soll Treibhausgasemissionen und den Verlust biologischer Vielfalt verringern, indem sie den Beitrag des Konsums in der EU zur weltweiten Entwaldung und Schädigung von Wäldern senkt.
Quelle und Quelleninhalt: Regulation on Deforestation-free products (Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt) · Original öffnen (environment.ec.europa.eu)
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Beleg aus der Quelle
Kleinst- und Kleinunternehmen, die schon unter die EU-Holzhandelsverordnung fielen, müssen die Pflichten bereits ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen. Die Kommission hat die Verordnung im Dezember 2024 und im Dezember 2025 geändert, um den Aufwand für Unternehmen zu senken.
Quelle und Quelleninhalt: Regulation on Deforestation-free products (Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt) · Original öffnen (environment.ec.europa.eu)
Dokumentierte Prüfungen
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Die Aussage gibt wieder, was die Europäische Kommission zum Geltungsbereich und zu den Fristen der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte veröffentlicht. Sie beschreibt eine Rechtslage und behauptet nichts über eine bestimmte Organisation, deshalb trägt sie nach unserem Prüfverfahren ohne externe Prüfung.
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Redaktionelle Bereinigung ohne neue Prüfung: Als ältester Beleg stand hier bisher 2023, die Angabe, ab wann die beschriebene Regelung gilt. Diese Zeitangabe steht weiterhin im Geltungsbereich. Als ältester Beleg gilt jetzt das Erscheinungsdatum der ältesten Quelle: 2025. Wortlaut und Bewertung der Aussage bleiben unverändert.
Wo diese Aussage verwendet wird
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Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).
Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in unserer Recherchemethode.