Aussage · Redaktioneller Stand

aktuell

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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.

Was wir genau sagen

Paragraf 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zählt sieben Merkmale auf, deren Benachteiligung das Gesetz verhindern oder beseitigen soll: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Das äußere Erscheinungsbild und die soziale Herkunft stehen nicht auf dieser Liste.

Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.

Grenzen der Aussage

Region
Deutschland
Ältester Beleg
Stand vom

Belegt ist die Aufzählung in Paragraf 1. Ob eine Benachteiligung wegen der Kleidung im Einzelfall eines der sieben Merkmale berührt, etwa über die Religion, entscheiden Arbeitsgerichte; diese Abgrenzung ist nicht Teil der Aussage.

Quellen und Belege

Belegt durch eine Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.

Stützt

  • Beleg aus der Quelle

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zählt in § 1 sieben geschützte Merkmale auf: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Das äußere Erscheinungsbild und die soziale Herkunft stehen nicht auf dieser Liste.

    Quelle und Quelleninhalt: § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Ziel des Gesetzes · Original öffnen (gesetze-im-internet.de)

Dokumentierte Prüfungen

  1. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    Der Gesetzeswortlaut nennt genau diese sieben Merkmale. Das Erscheinungsbild und die soziale Herkunft gehören nicht dazu, womit sich ein Streit über Kleidung nur dann auf dieses Gesetz stützen lässt, wenn er eines der sieben Merkmale berührt.

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Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).

Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in unserer Recherchemethode.