Aussage · Redaktioneller Stand

aktuell

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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.

Was wir genau sagen

Inhaltsstoffe auf Kosmetikprodukten werden nach EU-weit einheitlicher INCI-Nomenklatur in absteigender Reihenfolge ihrer Konzentration deklariert; Rohstoffe unter einem Prozent Anteil dürfen am Ende der Liste in beliebiger Reihenfolge stehen.

Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.

Grenzen der Aussage

Region
EU
Ältester Beleg
1997
Stand vom

Belegt ist die Deklarationsregel selbst (Sortierung nach Konzentration, Ein-Prozent-Schwelle), aus einer redaktionellen Hautgesundheits-Website ohne eigene Rechtsnorm-Prüfung. Nicht belegt ist eine Zahl dazu, wie viele Inhaltsstoffe eine durchschnittliche Formulierung enthält, eine solche Zahl liegt in unserer Quellenbibliothek nicht vor und wird deshalb im Artikel nicht genannt.

Quellen und Belege

Belegt durch eine Quelle. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.

Stützt

  • Beleg aus der Quelle

    Die Reihenfolge der Inhaltsstoffe folgt ihrer Konzentration, beginnend mit der höchsten. Was weniger als ein Prozent ausmacht, darf am Ende in beliebiger Ordnung stehen. Einheitlich nach INCI wird in der EU seit Ende 1997 deklariert.

    Quelle und Quelleninhalt: haut.de - Deklaration von Inhaltsstoffen · Original öffnen (haut.de)

Dokumentierte Prüfungen

  1. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    Eine einzelne Quelle zu einer Kennzeichnungsregel, ohne Wirk- oder Gesundheitsversprechen, deshalb trägt sie nach unserem Prüfverfahren ohne externe Prüfung. Den Wortlaut der zugrunde liegenden EU-Regelung selbst haben wir nicht gesondert abgeglichen.

Wo diese Aussage verwendet wird

Diese Aussage prüfen

Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).

Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in unserer Recherchemethode.