Aussage · Redaktioneller Stand

aktuell

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Lies unseren vollständigen Wortlaut, seine Grenzen und die dokumentierten Belege.

Was wir genau sagen

Die 2021 eingeführte Skala A bis G ist eine Neuskalierung ohne Plus-Klassen, keine technische Verschärfung einzelner Geräte: Sie verteilt Produkte wieder über mehr Effizienzklassen, nachdem sich immer mehr Geräte in den obersten Klassen des alten Systems (A+ bis A+++) gesammelt hatten.

Die Redaktion führt diesen Wortlaut als aktuell. Ob und in welchem Umfang er geprüft wurde, steht bei den dokumentierten Prüfungen.

Grenzen der Aussage

Region
EU
Ältester Beleg
Stand vom

Betrifft die Effizienzklasse als Kennbuchstabe. Der tatsächliche Energieverbrauch eines konkreten Modells ändert sich durch die Neuskalierung nicht; nur die Einordnung auf der Buchstabenskala verschiebt sich. Für die ersten Produktgruppen gilt die neue Skala seit dem 1. März 2021.

Quellen und Belege

Belegt durch 2 verschiedene Quellen. Die Anzahl beschreibt den Belegweg, nicht seine Qualität.

Stützt

  • Beleg aus der Quelle

    Weil sich im alten System mit den Plus-Klassen (A+ bis A+++) immer mehr Geräte in den obersten Kategorien sammelten, verlor es an Aussagekraft; die A-bis-G-Skala streut die Geräte nun wieder breiter über die Effizienzklassen und macht Unterschiede deutlicher sichtbar. Unbesetzt bleiben die höchsten Klassen bewusst zunächst, um Herstellern einen stärkeren Anreiz für effizientere Produkte zu setzen.

    Quelle und Quelleninhalt: Neues Energielabel für Elektrogeräte · Original öffnen (umweltbundesamt.de)

  • Beleg aus der Quelle

    Seit dem 4. Juli 2017 löst die Verordnung (EU) 2017/1369 die bisherige Richtlinie 2010/30/EU ab und ist EU-weit ab dem 1. August 2017 in Kraft; mit ihr kommt eine einheitliche Energieeffizienzskala von A bis G. Zusätzlich legt sie fest, wie die Kommission ein Label neu skaliert, wenn sich Geräte zunehmend in den oberen Effizienzklassen häufen.

    Quelle und Quelleninhalt: Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung · Original öffnen (eur-lex.europa.eu)

Dokumentierte Prüfungen

  1. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    Erste Bewertung, als wir die Aussage für unseren Artikel über das Lesen des EU-Energielabels angelegt haben: Die Quellen tragen sie.

  2. Redaktionelle Prüfung · · SHYFT Recherche · Ergebnis dieser Prüfung: bestätigt

    Redaktionelle Bereinigung ohne neue Prüfung: Als ältester Beleg stand hier bisher der 1. März 2021, die Angabe, ab wann die beschriebene Regelung gilt. Diese Zeitangabe steht jetzt im Geltungsbereich. Als ältester Beleg gilt jetzt das Erscheinungsdatum der ältesten Quelle: 4. Juli 2017. Wortlaut und Bewertung der Aussage bleiben unverändert.

Diese Aussage prüfen

Wer diese Aussage fachlich beurteilen kann, schickt ihr Urteil formlos per E-Mail an redaktion@shyft-magazine.com — mit vier Angaben: Datum, Ergebnis (bestätigt, eingeschränkt, widersprochen oder unklar), eine kurze Begründung, und wer die Person ist (Name, Fachgebiet, Zugehörigkeit).

Wie SHYFT recherchiert, Aussagen bildet und prüft, steht in unserer Recherchemethode.