EU-Kosmetikverordnung
Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist das zentrale Regelwerk für kosmetische Mittel im europäischen Binnenmarkt. Sie legt fest, welche Inhaltsstoffe verboten, eingeschränkt oder zugelassen sind, und verpflichtet Hersteller zur Sicherheitsbewertung.
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist seit 2013 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig und gilt als eines der strengsten Kosmetikregulierungen weltweit. Sie ersetzt die frühere Kosmetikrichtlinie von 1976 und enthält Anhänge mit vollständigen Listen verbotener Stoffe (Anhang II), eingeschränkter Stoffe (Anhang III), zugelassener Farbstoffe (Anhang IV), UV-Filter (Anhang VI) und Konservierungsstoffe (Anhang V). Mehr als 1.300 Substanzen sind in der EU für Kosmetik verboten.
Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen eine Produktsicherheitsbewertung durch eine qualifizierte Person (Cosmetic Product Safety Assessor) durchführen lassen und eine Produktinformationsdatei (PIF) erstellen. Außerdem müssen alle Produkte im europäischen Kosmetikportal CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) angemeldet werden. Die INCI-Deklaration auf der Verpackung ist ebenfalls in der Verordnung verankert.
Die Kosmetikverordnung wird laufend aktualisiert: Das SCCS (Scientific Committee on Consumer Safety) bewertet regelmäßig neue Erkenntnisse zu Inhaltsstoffen und empfiehlt der EU-Kommission Anpassungen der Anhänge. Verbraucherinnen und Verbraucher können über die CosIng-Datenbank nachvollziehen, welche Einschränkungen für einzelne Inhaltsstoffe gelten.
Auch bekannt als
- Kosmetikverordnung
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
- EU Cosmetics Regulation
- Cosmetics Regulation