Doppelzählung

Fehler im CO2-Markt, bei dem dieselbe Emissionsminderung sowohl vom Käufer des Zertifikats als auch vom Gastland des Projekts in seiner nationalen Klimabilanz angerechnet wird. Artikel 6 des Pariser Abkommens soll das über sogenannte Corresponding Adjustments verhindern.

Doppelzählung bezeichnet im Kontext von CO2-Märkten den Fall, dass eine erzielte Emissionsminderung mehr als einmal als Klimaschutzleistung angerechnet wird. Das klassische Szenario: Ein Unternehmen kauft ein Zertifikat aus einem Waldschutzprojekt in Brasilien und bucht die Tonne CO2e in seiner eigenen Klimabilanz. Gleichzeitig zählt Brasilien dieselbe vermiedene Emission als Beitrag zu seinem nationalen Klimaschutzbeitrag (NDC) unter dem Pariser Abkommen. Die eine Tonne wurde zweimal verwendet: netto ändert sich für das Klima nichts.

Das Problem tritt besonders stark im freiwilligen CO2-Markt auf, weil dieser lange außerhalb des regulierten UN-Systems agierte. Bis zur vollständigen Implementierung von Artikel 6 des Pariser Abkommens existierten kaum Mechanismen, um sicherzustellen, dass Gastländer die verkauften Emissionsminderungen aus ihren nationalen Inventaren herausbuchen. Viele Zertifikate, die vor 2021 ausgegeben wurden, sind daher potenziell von Doppelzählung betroffen.

Artikel 6 des Pariser Abkommens, dessen Umsetzungsregeln bei der COP26 in Glasgow 2021 finalisiert wurden, sieht sogenannte Corresponding Adjustments (CA) vor. Das Prinzip: Wenn ein Gastland eine Emissionsminderung als internationales Klimaschutzgutschrift autorisiert und verkauft, muss es diese Menge in seiner eigenen NDC-Bilanz als Abzug buchen. Nur so wird verhindert, dass die gleiche Tonne doppelt zählt. Das Umweltbundesamt und die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima empfehlen daher ausdrücklich nur noch autorisierte Gutschriften mit Corresponding Adjustment.

Für Unternehmen und Verbraucher hat das praktische Konsequenzen: Zertifikate ohne Corresponding Adjustment dürfen nach Einschätzung des Umweltbundesamts streng genommen nur als 'Klimabeitrag' kommuniziert werden, nicht als vollwertige Kompensation. Wer seinen CO2-Fußabdruck formal ausgleichen will, sollte darauf bestehen, dass erworbene Zertifikate Artikel-6.4-konform sind oder zumindest eine Selbstverpflichtung des Gastlandes zur Anpassung vorliegt.

Auch bekannt als

  • Double Counting
  • Doppelverbuchung
  • Doppelerfassung