Sie ist seit Februar 2025 in Kraft, anwendbar wird sie am 12. August 2026, und in der öffentlichen Wahrnehmung ist sie kaum angekommen. Die EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, ändert ab Sommer konkret etwas: beim Coffee-to-go, im Supermarkt-Regal, beim Online-Versand. Wer sich seit Jahren fragt, warum Unverpackt-Läden wieder schliessen und Refill-Stationen aus Filialen verschwinden, bekommt 2026 eine Antwort von oben. Das Thema steht im Kontext eines breiteren Wandels der Unverpackt-Idee und der konkreten Refill-Pilots im Lebensmittelhandel.
Dieser Artikel erklärt, was die Verordnung wirklich vorschreibt, wann sie greift und was Konsumenten in Deutschland, Österreich und der Schweiz im Alltag merken. Ohne juristischen Fachjargon, aber mit klaren Zeitpunkten.
Was die PPWR eigentlich ist
Die offizielle Bezeichnung lautet Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Wichtig ist das Wort Verordnung. Anders als eine Richtlinie muss sie nicht erst in nationales Recht übersetzt werden, sondern gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie 94/62/EG aus dem Jahr 1994, die mit dem heutigen Verpackungsaufkommen schlicht nicht mehr Schritt halten kann.
Die Verordnung greift in vier Bereichen ineinander. Sie schreibt vor, wie Verpackungen designt sein müssen, damit sie recyclingfähig sind. Sie verbietet bestimmte Einwegformate, etwa kleine Sachet-Saucen im Gastrobereich oder Hotelminis unter 50 Millilitern. Sie führt verbindliche Mehrweg-Quoten für Transport- und Getränkeverpackungen ein, gestaffelt auf zwei feste Zeitpunkte. Sie verpflichtet die Gastronomie, Refill in mitgebrachten Behältern anzubieten, ohne Aufpreis. Das alles passiert nicht auf einen Schlag, sondern in mehreren Wellen über fünfzehn Jahre.
Die Verordnung ist über 200 Seiten lang und an vielen Stellen technisch. Sie betrifft alles vom Schraubdeckel bis zur Palette und vereinheitlicht Begriffe, die in den letzten dreissig Jahren in jedem Mitgliedstaat anders ausgelegt wurden. Für den Alltag reicht das Verständnis von drei Zeitpunkten, die den Rest strukturieren. Wer diese drei Daten kennt, kann sich den Rest aus dem Kalender herleiten.
Drei Zeitpunkte, die zählen
Wer den Kalender im Kopf hat, kann sich den Rest fast ableiten. Die PPWR rollt in drei Wellen aus, jede mit einer anderen Spürbarkeit für Konsumenten.
12. August 2026: Anwendbarkeit der Hauptverordnung
Achtzehn Monate nach Inkrafttreten gilt der Hauptteil der Verordnung. Verpackungsdesign muss ab diesem Tag die Recyclingfähigkeit nachweisen. Bestimmte Einwegformate, etwa kleine Sachet-Verpackungen mit Saucen oder Zucker im Gastrobereich, werden untersagt. Die Verordnung greift, der Vollzug startet langsam. In den ersten Monaten geht es um die Schnittstellen zu den Mitgliedstaaten, danach um konkrete Marktkontrollen.
12. Februar 2027: Refill-Pflicht in der Gastronomie
Sechs Monate nach Anwendbarkeit kommt der Punkt, an dem die Verordnung im Alltag sichtbar wird. Lokale, die heisse oder kalte Getränke und Ready-to-eat-Speisen verkaufen, müssen die Befüllung in mitgebrachte Mehrwegbehälter anbieten. Die Mehrweg-Variante darf nicht teurer sein als die Einwegvariante und nicht schlechter behandelt werden. Damit endet faktisch die Praxis, für den eigenen Becher einen Aufpreis zu verlangen oder Mehrweg nur murrend zuzulassen.
2030 und 2040: Die Mehrweg-Quoten
Ab 1. Januar 2030 müssen mindestens 40 Prozent der Transport- und Getränkeverpackungen in der EU wiederverwendbar sein. Ab 1. Januar 2040 sind es 70 Prozent. Die Quoten gelten branchenspezifisch und werden von den Mitgliedstaaten überwacht. Wer als Händler 2030 noch zu 95 Prozent auf Einweg setzt, hat ein Problem. Die Logistikbranche stellt sich gerade auf Mehrweg-Pools für Versandverpackungen um, die Getränkeindustrie auf höhere Glas- und PET-Mehrweg-Quoten.

Was sich konkret im Alltag ändert
Beim Coffee-to-go fällt die Aufpreis-Praxis. Wer den eigenen Becher mitbringt, darf nicht mehr für die Mehrweg-Variante bezahlen als für den Pappbecher. Bestimmte Ketten haben das längst freiwillig eingeführt, andere verlangen heute noch einen Cent-Aufschlag oder ignorieren mitgebrachte Becher. Ab Februar 2027 ist diese Praxis nicht mehr zulässig. Wichtig: Die PPWR verbietet den Pappbecher nicht. Sie zwingt die Lokale nur, eine ehrliche Mehrweg-Alternative bereitzuhalten.
Beim Take-away gilt dasselbe Prinzip. Wer Salat, Pasta oder Bowls verkauft, muss die Befüllung in mitgebrachte Behälter anbieten. Die Praxis ist heute schon legal, oft aber lästig: Mitarbeitende verweigern, weil sie unsicher sind, oder schlagen einen Aufpreis auf. Ab 2027 ist die Pflicht klar und prüfbar. Bestehende Mehrweg-Pfandsysteme wie Recup oder Vytal werden dadurch nicht überflüssig, sondern verschieben sich: weg vom Pilot, hin zur Routine.
Im Supermarkt ändert sich der Sortimentsstandard. Verpackungen müssen recyclingfähig sein, gemessen an einer einheitlichen EU-Methodik. Aussagen wie kompostierbar oder biologisch abbaubar dürfen nur noch unter strengen Bedingungen verwendet werden, wenn die Verpackung tatsächlich in industriellen Anlagen recycelt wird. Damit endet eine ganze Marketing-Ära, in der grünes Aussehen über reale Verwertbarkeit gestellt wurde.
Beim Online-Versand fällt ab 2030 die Praxis großer Kartons mit viel Luft. Das Leerraum-Verhältnis darf maximal 50 Prozent betragen. Wer eine Zahnbürste in einem Schuhkarton verschickt, verstösst gegen die Verordnung. Die Regel ist eine der wenigen direkt messbaren Pflichten der PPWR und wird sich vermutlich schneller im Alltag zeigen als die Mehrweg-Quoten. Parallel verbietet die EU ab 2030 Hotelminis. Shampoo, Duschgel und Bodylotion in Einwegbehältern unter 50 Millilitern sind dann nicht mehr zulässig. Hotels müssen auf Nachfüllspender oder grössere wiederverwendbare Formate umstellen. Die Praxis, im Bad alle drei Tage drei neue Plastikfläschchen wegzuwerfen, endet damit europaweit. Für die Branche ist das eine sichtbare Umstellung, weil die Einwegfläschchen ein klassisches Status- und Komfortsignal waren.
Warum die Verordnung in DACH unterschiedlich landet
Deutschland hat seit dem 1. Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflicht für Take-away-Betriebe ab 80 Quadratmetern und mehr als fünf Beschäftigten. Nach einem Jahr lag der Mehrweg-Anteil laut WWF bei 1,5 Prozent. Konkret stehen 219,3 Millionen Mehrweg-Verpackungen rund 14,259 Milliarden Einwegverpackungen gegenüber. Die deutsche Pflicht greift, aber kaum jemand nutzt sie. Die PPWR legt mit der Refill-Pflicht ab Februar 2027 eine zweite Schicht obendrauf, dieses Mal ohne Schwellenwerte und mit klarer Preisparität. Ob das den Vollzug stärkt, hängt an den Bundesländern.
Österreich folgt dem deutschen Regelungsmuster. Die Mehrwegangebotspflicht ist ähnlich ausgestaltet, der reale Mehrweg-Anteil ist vergleichbar gering. Spar betreibt 10 Interspar-Märkte und 5 Spar-Filialen mit Abfüllstationen, das ist die sichtbarste Refill-Insel im österreichischen Lebensmittelhandel. Mit der PPWR wird die Pflicht EU-weit harmonisiert. Eigene nationale Umsetzungsschritte sind nicht nötig, weil eine Verordnung direkt gilt.
Die Schweiz fährt einen eigenen Weg. Sie ist nicht EU-Mitglied, die PPWR gilt dort nicht direkt. Faktischer Anpassungsdruck kommt aus zwei Richtungen: Schweizer Hersteller, die in die EU exportieren, müssen die PPWR-Anforderungen einhalten. Und die Verordnung wirkt indirekt auf den Schweizer Binnenmarkt, weil viele Verpackungen ohnehin grenzüberschreitend gehandelt werden. Migros hat im Februar 2025 alle 58 Refill-Stationen abgebaut, davon 51 in Migros-Filialen und 7 in Alnatura-Märkten. Die Begründung war wirtschaftlich, nicht regulatorisch. Die Schweiz wird die Verordnung nicht spiegeln, aber sie wird auch nicht ignorieren, was an Marktstandards aus Brüssel kommt.

Was Konsumenten heute schon tun können
Den eigenen Becher mitnehmen ist heute schon erlaubt und an vielen Orten sogar günstiger. Wer die Routine vor Februar 2027 aufbaut, hat es einfacher, wenn die Pflicht greift. Dasselbe gilt für Mehrweg-Pfandsysteme wie Recup oder Vytal, die in vielen Städten bereits flächendeckend verfügbar sind. Die Systeme werden mit der Verordnung nicht ersetzt, sondern wahrscheinlich konsolidiert. Wer früh dabei ist, gewöhnt sich an die Logik des Pfands und der Rückgabe.
Im Supermarkt lohnt die Frage nach Refill-Modulen. Rewe-Pilots mit MIWA laufen in 11 Märkten, Kaufland mit Eco Terra in 8 Filialen. Drogerie-Konzentrate für Reiniger und Pflege sind eine zugänglichere Alternative, die ohne spezielle Stationen funktioniert. Ein kleines Konzentrat-Fläschchen wird zuhause mit Wasser in einer Mehrwegflasche verdünnt. Der Plastikverbrauch sinkt um 80 bis 90 Prozent, das Konzept ist sofort umsetzbar.
Ein praktischer Hebel sind auch die Bulk-Bins in Bio-Supermärkten. Sie sind die leiseste, aber stabilste Refill-Form: Nüsse, Müsli, Hülsenfrüchte und Trockenwaren in offenen Behältern, die der Kunde in mitgebrachte Gefässe abfüllt. Alnatura, Denns und kleinere Bio-Ketten betreiben diese Module seit Jahren ohne großes Marketing. Wer sich an diese Form gewöhnt, kommt mit den späteren PPWR-Mehrweg-Quoten nicht in Konflikt, sondern lebt sie schon vor. Der dritte Hebel ist die Frage, was man im Online-Versand bestellt: Lieferanten, die kleine Pakete in passende Kartons stecken, statt Standardgrössen mit Luft aufzufüllen, machen schon heute, was 2030 Pflicht wird.
Wo die PPWR schwach bleibt
Eine ehrliche Bilanz gehört dazu. Vollzug ist Sache der Mitgliedstaaten, und die deutsche Mehrwegangebotspflicht zeigt, was passiert, wenn dieser Vollzug schwach ist: 1,5 Prozent realer Mehrweg-Anteil nach einem Jahr Pflicht. Die PPWR ist klarer formuliert und auf EU-Ebene harmonisiert, aber sie ändert nicht, dass deutsche Gewerbeämter und österreichische Bezirkshauptmannschaften die Kontrolle leisten müssen. Ohne sichtbare Sanktionen wird die Refill-Pflicht 2027 wie die Mehrwegangebotspflicht 2023 enden: theoretisch da, praktisch verfehlt.
Die Mehrweg-Quoten für 2030 und 2040 sind ambitioniert, aber weit weg. Branchen-Lobbying war im Gesetzgebungsverfahren intensiv, einige Pflichten wurden abgeschwächt. Ein generelles Pappbecher-Verbot scheiterte am Widerstand der Becher-Industrie und ihrer Kunden. Stattdessen kam die Refill-Pflicht, die formal weiter geht, in der Wirkung aber vom Verhalten der Konsumenten und vom Aufwand der Gastronomie abhängt. Auch die Begriffe selbst sind weicher geblieben, als Umweltverbände gefordert hatten. Recyclingfähigkeit wird nicht über das tatsächliche Recycling gemessen, sondern über die theoretische Eignung. Das öffnet Spielräume für Hersteller, die designbedingt recyclingfähig produzieren, ohne dass die Verpackung im realen Stoffstrom je verwertet wird.
Wer von der Verordnung schnelle Effekte erwartet, wird enttäuscht. Wer langfristig denkt, sieht den Rahmen, in dem sich Refill und Mehrweg ab 2030 strukturell durchsetzen müssen. Die PPWR ist kein Erlöser-Gesetz, sondern eine Strukturvorgabe. Sie verschiebt das, was als normal gilt, schrittweise weg vom Einweg und hin zum Mehrweg. Die Schrumpfung der Pure-Play-Unverpackt-Läden und die zähen Refill-Pilots im Lebensmittelhandel erscheinen vor diesem Hintergrund weniger als Misserfolg, sondern als die Phase vor der nächsten Welle.
Häufige Fragen zur EU-Verpackungsverordnung
Ab wann gilt die PPWR genau?
Werden Pappbecher und Einwegverpackungen verboten?
Gilt die PPWR auch in der Schweiz?
Was kann ich heute schon tun, bevor die PPWR greift?
Quellen und Referenzen
- EUR-Lex - Verpackungen und Verpackungsabfälle ab 2026 (PPWR Summary) Stand 2026-05-13
- Europäische Kommission - Packaging and Packaging Waste Regulation Stand 2026-05-13
- WWF Deutschland - Mehrweg in der deutschen Gastronomie (2024) Stand 2026-05-13
- Foodaktuell.ch - Migros stellt Unverpackt-Abfüllstationen ein (Februar 2025) Stand 2026-05-13
- DUH Verpackungscheck 2024 Stand 2026-05-13
- Statista - Anzahl der Unverpackt-Läden in Deutschland (2025) Stand 2026-05-13
- GfK Nachhaltigkeitsindex 2024 Stand 2026-05-13
- Greenpeace Österreich - Marktcheck Unverpackt einkaufen Stand 2026-05-13