Fünf unbeschriftete Kosmetikbehälter mit unterschiedlichen Verschlüssen stehen nebeneinander auf einem hellen Betonsims
Ob eine Rezeptur im Gebrauch geschützt bleibt, entscheidet auch der Verschluss

Wie Naturkosmetik ohne Parabene haltbar bleibt

Wie zertifizierte Naturkosmetik ohne Parabene haltbar bleibt, welche Konservierungsstoffe erlaubt sind und wie du die Angabe ohne Konservierungsstoffe liest.

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Auf vielen Tiegeln und Tuben steht ein Versprechen, das beruhigend klingt und fast nie erklärt wird. Ohne Konservierungsstoffe. Wer Naturkosmetik kauft, liest das gern als Qualitätsmerkmal, und manchmal ist es das auch. Häufiger ist es eine stark verkürzte Aussage über eine Rezeptur, die sehr wohl vor Keimen geschützt sein muss, weil sie sonst nach wenigen Tagen ein Problem wäre.

Für diesen Artikel wollten wir zuerst wissen, was ein Hersteller einer wasserhaltigen Creme überhaupt einsetzen darf, wenn die üblichen Konservierungsstoffe der konventionellen Kosmetik wegfallen. Die Antwort steht nicht im Marketing, sondern in zwei Listen, einer geschlossenen im EU-Recht und einer noch kürzeren in den Standards der Naturkosmetik-Siegel. Beide haben wir im Original gelesen, und beide sind kürzer, als man annehmen würde.

Der Text geht der Reihe nach durch, warum jede Rezeptur mit Wasser geschützt werden muss, was die EU dazu vorschreibt, welche Stoffe zertifizierte Naturkosmetik tatsächlich einsetzt, warum Parabene und Formaldehydabspalter dort nicht auftauchen und wie die Angabe ohne Konservierungsstoffe auf einer Packung zu lesen ist. Am Ende steht, was du selbst tun kannst, damit ein Produkt so lange hält, wie es soll.

Warum jede Rezeptur mit Wasser geschützt werden muss

Wasser ist der Grund. Eine Übersichtsarbeit in der Fachzeitschrift Molecules formuliert es nüchtern. Jedes Produkt, das Wasser sowie organische oder anorganische Verbindungen enthält, braucht Schutz vor mikrobieller Kontamination, damit Verbraucher sicher sind und das Produkt überhaupt eine brauchbare Haltbarkeit bekommt. Das gilt für eine zertifizierte Bio-Creme genauso wie für eine Drogeriecreme, denn Mikroorganismen interessiert nicht, welches Siegel auf der Schachtel klebt.[1]

Wie viel Wasser tatsächlich in einer Rezeptur steckt, überrascht viele. NATRUE zu Wasser in Kosmetik beziffert den Anteil je nach Produktkategorie im Schnitt auf 60 bis 85 Prozent, bei Produkten zum Abspülen wie Haarpflege oder Duschgel auf bis zu 95 Prozent. Eine Creme ist also in erster Linie Wasser, in dem Fette, Wirkstoffe und Pflanzenauszüge verteilt sind. Genau diese Mischung aus Feuchtigkeit, Nährstoffen und Raumtemperatur ist ein guter Nährboden.

Was ohne Schutz passiert, beschreibt eine Übersichtsarbeit im Fachblatt Contact Dermatitis. Kosmetik mit hohem Wasseranteil ist kontaminationsgefährdet, und in verunreinigten Produkten finden sich häufig Keime wie Staphylococcus aureus und Pseudomonas aeruginosa. Das sind keine harmlosen Verderbniskeime, sondern Krankheitserreger, und die Arbeit hält fest, dass ein verkeimtes Produkt die Gesundheit der Anwendenden gefährden kann. Ein verdorbenes Produkt ist damit kein ästhetisches Problem, sondern ein hygienisches.[2]

Der Schutz muss außerdem nicht nur bis zum Verkauf halten, sondern die gesamte Anwendungszeit über. Eine Untersuchung gebrauchter Kosmetikprodukte an der Aston University fand in 79 bis 90 Prozent aller untersuchten Produkte Bakterien. Am stärksten belastet waren Schwämmchen zum Auftragen von Make-up mit im Mittel über einer Million koloniebildender Einheiten pro Milliliter, wobei 93 Prozent dieser Schwämmchen nie gereinigt worden waren. Die Produkte kamen aus normalen Haushalten und waren zum Zeitpunkt der Abgabe schlicht in Gebrauch.[3]

Weißer Kosmetiktiegel von oben, die Creme darin bildet eine glatte matte Oberfläche
Eine Creme besteht überwiegend aus Wasser, auch wenn man ihr das nicht ansieht

Was die EU-Kosmetikverordnung vorschreibt

Kosmetik ist in der EU kein Graubereich. Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist der verbindliche Rechtsrahmen, und für Konservierungsstoffe gilt darin eine Besonderheit. Sie sind nicht einzeln verboten, sondern einzeln erlaubt. Die Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung zu Methylisothiazolinon fasst das in einem Satz zusammen. Im Anhang V sind die Konservierungsstoffe gelistet, die als Inhaltsstoffe für kosmetische Mittel zugelassen sind.[4]

Eine solche Positivliste dreht die übliche Logik um. Was dort nicht steht, darf nicht als Konservierungsstoff eingesetzt werden, ganz gleich wie natürlich oder wie neu es ist. Zu jedem Eintrag gehören zusätzlich Höchstmengen und oft Einschränkungen auf bestimmte Produktarten. Dieselbe Stellungnahme nennt zwei Beispiele aus der Praxis. Methylisothiazolinon steht unter der laufenden Nummer 57 mit höchstens 0,01 Prozent in der gebrauchsfertigen Zubereitung, das Gemisch aus Methylchlorisothiazolinon und Methylisothiazolinon unter Nummer 39 mit 0,0015 Prozent.[4]

Mit der Liste allein ist es allerdings nicht getan. Ein Hersteller muss zusätzlich belegen, dass seine konkrete Rezeptur mikrobiell hält, denn dieselbe Menge desselben Stoffs wirkt in zwei Formulierungen unterschiedlich gut. Die Übersichtsarbeit in der Fachzeitschrift Molecules beschreibt den üblichen Weg dorthin, nämlich gute Herstellungspraxis, Kontrolle der Rohstoffe und die Prüfung der konservierenden Wirkung mit geeigneten Methoden einschließlich des Challenge-Tests. Bei diesem Test wird die fertige Rezeptur gezielt mit definierten Keimen beimpft, danach wird über Wochen gemessen, ob die Keimzahl fällt. Ein gutes Konservierungssystem schützt dabei sowohl die ungeöffnete Verpackung als auch den geöffneten Behälter über die gesamte Anwendungsdauer.[1]

Welche Konservierungsstoffe zertifizierte Naturkosmetik einsetzen darf

Hier trennt sich zertifizierte Naturkosmetik technisch von konventioneller. Die Siegel arbeiten mit einer zweiten, deutlich kürzeren Positivliste innerhalb der EU-Liste. Im Appendix V des COSMOS-Standards steht die Auswahl der Konservierungsstoffe petrochemischen Ursprungs vollständig, und sie umfasst genau fünf Einträge.

  • Benzoesäure und ihre Salze, auf der Inhaltsstoffliste als Benzoic Acid oder Sodium Benzoate.
  • Sorbinsäure und ihre Salze, deklariert als Sorbic Acid oder Potassium Sorbate.
  • Benzylalkohol, deklariert als Benzyl Alcohol.
  • Dehydracetsäure und ihre Salze, deklariert als Dehydroacetic Acid oder Sodium Dehydroacetate.
  • Salicylsäure und ihre Salze, deklariert als Salicylic Acid.

Der Standard formuliert diese Liste ausdrücklich als abschließend. Andere Inhaltsstoffe mit petrochemischen Anteilen dürfen nicht verwendet werden. Interessant ist der Zusatz, dass diese fünf Einträge nur vorübergehend erlaubt sind, bei jeder Revision überprüft werden und wieder verschwinden sollen, sobald es passende Alternativen gibt. Biologisch zertifizieren lassen sie sich ohnehin nicht. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern ein offen erklärtes Zugeständnis an die Praxis.

NATRUE kommt über eine andere Systematik zum selben Ergebnis. Die NATRUE-Kriterien in Version 3.9 lassen zur Konservierung von Naturkosmetik nur solche Stoffe zu, die als naturidentisch oder als derived natural in Annex 4 gelistet sind, und zwar zusätzlich in Übereinstimmung mit Anhang V der EU-Kosmetikverordnung. Das ist ein doppelter Filter. Erst muss ein Stoff EU-rechtlich als Konservierungsstoff zugelassen sein, dann muss er die Herkunftsanforderungen des Siegels erfüllen.[5]

Neben diesen deklarierten Konservierungsstoffen arbeiten Naturkosmetik-Rezepturen mit Stoffen, die mehrere Aufgaben gleichzeitig übernehmen. Ethanol ist der bekannteste davon. In ausreichender Menge macht er eine Rezeptur mikrobiell stabil, ohne dass ein Konservierungsstoff im rechtlichen Sinn zugesetzt wird. Dazu kommen Multifunktionsstoffe wie Anissäure oder Levulinsäure, die meist als Sodium Anisate und Sodium Levulinate auf der Liste stehen. Das Technical document on cosmetic claims beschreibt genau diese Konstellation, nämlich Inhaltsstoffe mit mehreren Funktionen, unter denen sich auch die schützende Wirkung gegen Mikroorganismen befindet, ohne dass der Stoff in Anhang V geführt wäre. Als Beispiel nennt das Dokument Alkohol.

Zwei kleine Steinzeugschalen auf dunklem Nussbaumholz, eine mit getrockneten Vogelbeeren, eine mit hellen Harzstücken
Sorbinsäure trägt ihren Namen nach der Vogelbeere, Benzoesäure nach dem Benzoeharz, hergestellt werden beide heute technisch

Warum Parabene und Formaldehydabspalter dort fehlen

Wer die kurze Naturkosmetik-Liste mit dem restlichen Markt vergleicht, sieht schnell, was dort nicht auftaucht. Die Übersichtsarbeit im Fachblatt Contact Dermatitis beschreibt den konventionellen Kosmetikmarkt als von wenigen Konservierungsstoffen dominiert, nämlich Parabenen, Formaldehyd und Formaldehydabspaltern sowie dem Gemisch aus Methylchlorisothiazolinon und Methylisothiazolinon. Keiner dieser Stoffe steht in Appendix V des COSMOS-Standards, und keiner erfüllt die Herkunftsanforderungen von NATRUE.

Dass sie fehlen, ist eine Entscheidung der Standards, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht, und der Unterschied ist wichtig. Dieselbe Übersichtsarbeit hält fest, dass in der EU und den USA alle Konservierungsstoffe von Fachausschüssen auf ihre Sicherheit bewertet werden müssen. In der EU stehen die zugelassenen Stoffe zudem in der Positivliste von Anhang V.[4] [6]

Die Siegel schließen Parabene aus, weil sie petrochemischen Ursprungs sind und weil ihre Listen von vornherein nach Herkunft aufgebaut sind, nicht weil ein bewerteter Stoff automatisch gefährlich wäre. In der Werbung verschwimmt diese Unterscheidung regelmäßig zu einem schlichten Gefahrensignal.

Dass die Kritik an einzelnen Stoffen trotzdem ihre Berechtigung hat, zeigt der Fall Methylisothiazolinon. Die Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung zu Methylisothiazolinon dokumentiert, wie der Informationsverbund Dermatologischer Kliniken einen Anstieg allergischer Reaktionen auf diesen Stoff von 1,9 Prozent im Jahr 2009 auf 4,4 Prozent im Jahr 2011 verzeichnete. Das Institut hielt daraufhin eine gesundheitliche Gefährdung von Verbrauchern für möglich und empfahl eine Neubewertung auf europäischer Ebene. Diese Stellungnahme stammt von 2013, und wie Anhang V heute im Detail aussieht, haben wir für diesen Text nicht Eintrag für Eintrag nachgeprüft.

Einen zweiten Punkt macht die Arbeit aus Contact Dermatitis, der selten erzählt wird. Die Konzentration desselben Konservierungsstoffs schwankt zwischen vergleichbaren Produkten stark, was auf Überkonservierung hindeuten kann. Wie wirksam Konservierungsstoffe in Kosmetik sind, haben nur sehr wenige Studien untersucht, ihre Ergebnisse deuten aber darauf hin, dass wirksame Konservierung deutlich unterhalb der zugelassenen Höchstmengen erreichbar ist. Da eine Kontaktallergie dosisabhängig entsteht, sehen die Autoren in Überkonservierung ein mögliches Risiko für häufigere Kontaktallergien, gemessen haben sie das nicht.[7]

Wie ohne Konservierungsstoffe auf der Packung zu lesen ist

Damit zurück zur Aussage vom Anfang. Sie ist nicht frei erfunden, aber sie ist enger geregelt, als die meisten annehmen. Das Technical document on cosmetic claims, eine Auslegungshilfe zu den EU-Kriterien für Werbeaussagen, hält fest, dass die Aussage frei von Konservierungsstoffen nicht verwendet werden soll, wenn ein Produkt Inhaltsstoffe mit schützender Wirkung gegen Mikroorganismen enthält, die nicht in Anhang V der Verordnung 1223/2009 stehen, zum Beispiel Alkohol. Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Hersteller belegen kann, dass der Stoff zum Schutz des Produkts nichts beiträgt, etwa über einen Challenge-Test der Rezeptur ohne diesen Stoff.[8]

Dasselbe Dokument räumt mit einem zweiten Muster auf, das in der Naturkosmetikwerbung häufig vorkommt. Die Formulierung "arm an Allergenen, weil ohne Konservierungsstoffe" gilt dort als unlauter, weil sie unterstellt, alle Konservierungsstoffe seien allergen. Das sind sie nicht, und für die fünf Stoffe der COSMOS-Liste gilt das genauso wie für die anderen.[8]

Es gibt allerdings Produkte, bei denen die Aussage schlicht zutrifft. Wo kein Wasser ist, wächst nichts. Reine Öle, Balme, feste Shampoos, Seifen und trockene Peelings brauchen deshalb keinen zugesetzten Konservierungsstoff. NATRUE zu Wasser in Kosmetik beschreibt genau diesen Weg, wenn feste Produkte die Formel konzentrieren und den Wasseranteil verringern oder ganz streichen. Der Haken liegt in der Anwendung. Kommt Wasser hinein, etwa über nasse Finger oder den Duschstrahl, entsteht in der Packung genau die Umgebung, die vorher fehlte.

Zwischen ganz ohne Wasser und voll konserviert liegt ein drittes Feld, in dem die Verpackung einen Teil der Arbeit übernimmt. Die Übersichtsarbeit in der Fachzeitschrift Molecules ordnet Tiegel und Flaschen als kontaminationsanfällig ein, während geschlossene Systeme mit Airless-Pumpen schwerer zugänglich sind, und beschreibt die Kombination mehrerer Schutzfaktoren als Hurdle Technology. Ein Airless-Spender, eine kleine Füllmenge und ein sparsam dosierter Konservierungsstoff tragen das Produkt gemeinsam. Kein Faktor allein würde reichen, deshalb ist die Frage nach dem einen guten Konservierungsstoff meist die falsche Frage.[9]

Drei geschlossene weiße Kosmetiktuben liegen flach nebeneinander in einer mit Leinen ausgelegten Holzschublade
Kühl, dunkel und geschlossen gelagert hält ein Produkt näher an der Zeit, die im Tiegelsymbol steht

Was du im Alltag tun kannst

Zwei Angaben auf der Packung helfen weiter, und beide werden regelmäßig übersehen. Die Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu Haltbarkeitsdaten erklären den Zusammenhang. Kosmetische Mittel mit einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten brauchen kein Mindesthaltbarkeitsdatum. An dessen Stelle tritt das Symbol des geöffneten Tiegels, das angibt, wie lange das Mittel nach dem Öffnen sicher und ohne Schaden für den Verbraucher verwendet werden kann. Ist dieses Konzept nicht relevant, etwa bei Einmalpackungen oder versiegelten Behältnissen, entfällt auch diese Angabe.[10]

Die Zahl im Tiegelsymbol, zum Beispiel zwölf für zwölf Monate, läuft ab dem Tag, an dem du das Produkt öffnest, nicht ab dem Kaufdatum. Bei Naturkosmetik lohnt es sich, diese Angabe ernst zu nehmen, weil die zulässigen Konservierungssysteme schmaler sind als in der konventionellen Kosmetik. Ein Datum mit wasserfestem Stift auf dem Boden der Packung erspart dir später das Rätselraten.

  • Kühl und dunkel lagern. Wärme und Licht beschleunigen sowohl das Ranzigwerden der Fette als auch das Keimwachstum. Das Fensterbrett und die Ablage über der Heizung sind die schlechtesten Plätze.
  • Nicht mit den Fingern in den Tiegel greifen. Ein kleiner Spatel bringt mehr Haltbarkeit als jeder zusätzliche Konservierungsstoff.
  • Deckel konsequent schließen und Produkte nicht offen in der Dusche stehen lassen, wo Wasser hineinspritzt.
  • Kleine Gebinde kaufen, wenn du ein Produkt selten benutzt. Ein halbvoller Tiegel altert genauso weiter wie ein voller.
  • Beim ersten Zweifel aufhören. Veränderter Geruch, eine aufgetrennte Emulsion, veränderte Farbe oder plötzlich andere Konsistenz sind Gründe, ein Produkt nicht weiter im Gesicht oder in der Augenpartie zu benutzen.

Auf diese Zeichen verlassen kannst du dich allerdings nicht. Die Untersuchung gebrauchter Kosmetikprodukte an der Aston University fand ihre Keime in Produkten, die in den Haushalten ganz normal weiterbenutzt wurden. Aufgefallen war den Besitzerinnen und Besitzern daran offenbar nichts, sonst wären die Produkte nicht in Gebrauch geblieben. Die Angabe im Tiegelsymbol ist deshalb die verlässlichere Größe als der eigene Eindruck.[3]

Besonders heikel ist selbst gerührte Kosmetik, und das hat wenig mit Können zu tun. In einer Küche lassen sich weder sterile Gefäße noch definierte Rohstoffqualitäten sicherstellen, und einen Challenge-Test kann zu Hause niemand fahren. Der Hinweis des Industrieverbands Körperpflege- und Waschmittel zu selbst gemachter Kosmetik lautet entsprechend, dass solche Rezepturen in der Regel keine Stoffe zur Konservierung enthalten, deshalb schneller verderben und im Kühlschrank gelagert sowie zügig aufgebraucht werden sollten. Der Verband vertritt die Hersteller und ist damit nicht neutral, an dieser Stelle deckt sich seine Aussage aber mit der Fachliteratur. Wer selbst rührt, fährt mit wasserfreien Rezepturen am sichersten, also mit Ölmischungen, Balmen und Peelings auf Zuckerbasis. Ideen dafür stehen in unserem Text zu selbst gemachter Naturkosmetik.[11]

Häufige Fragen zur Konservierung von Naturkosmetik

Braucht Naturkosmetik überhaupt Konservierungsstoffe?
Sobald Wasser in der Rezeptur ist, ja. Cremes, Lotionen, Gele, Shampoos und Mizellenwasser bestehen überwiegend aus Wasser und bieten Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen damit einen Nährboden. Ohne Schutz wäre ein solches Produkt nach kurzer Zeit eine Keimquelle, und das gilt unabhängig davon, ob ein Siegel auf der Packung klebt. Ohne Konservierung kommen nur wasserfreie Produkte aus, also Öle, Balme, feste Seifen und Shampoos, trockene Peelings und Puder.
Welche Konservierungsstoffe sind in zertifizierter Naturkosmetik erlaubt?
Der COSMOS-Standard führt in seinem Appendix V genau fünf Einträge auf, die als Konservierungsstoffe petrochemischen Ursprungs erlaubt sind: Benzoesäure und ihre Salze, Sorbinsäure und ihre Salze, Benzylalkohol, Dehydracetsäure und ihre Salze sowie Salicylsäure und ihre Salze. Auf der Inhaltsstoffliste erscheinen sie als Benzoic Acid, Sodium Benzoate, Sorbic Acid, Potassium Sorbate, Benzyl Alcohol, Dehydroacetic Acid, Sodium Dehydroacetate und Salicylic Acid. NATRUE erlaubt seinerseits nur Stoffe, die naturidentisch oder aus Naturstoffen gewonnen sind und zugleich auf der EU-Positivliste stehen. Dazu kommen Ethanol und Multifunktionsstoffe, die nicht als Konservierungsstoffe deklariert werden.
Was bedeutet ohne Konservierungsstoffe auf einer Packung wirklich?
Es bedeutet, dass kein Stoff aus Anhang V der EU-Kosmetikverordnung zugesetzt wurde. Es bedeutet nicht, dass nichts im Produkt gegen Keime wirkt. Die europäische Auslegungshilfe zu Werbeaussagen hält ausdrücklich fest, dass die Aussage nicht verwendet werden soll, wenn ein Produkt Stoffe mit schützender Wirkung enthält, die nicht in Anhang V stehen, etwa Alkohol. Bei einem wasserhaltigen Produkt lohnt deshalb ein Blick auf die Inhaltsstoffliste. Steht Alcohol weit vorn oder finden sich Einträge wie Sodium Anisate und Sodium Levulinate, ist der Schutz vorhanden, nur anders deklariert.
Wie lange hält geöffnete Naturkosmetik?
Maßgeblich ist die Zahl im Symbol des geöffneten Tiegels, die für Monate nach dem Öffnen steht. Sie ersetzt bei Produkten mit mehr als 30 Monaten Mindesthaltbarkeit das Mindesthaltbarkeitsdatum. Übliche Werte liegen zwischen sechs und zwölf Monaten, bei Produkten für die Augenpartie oft darunter. Kühl, dunkel und geschlossen gelagert kommst du dieser Angabe am nächsten, Entnahme mit einem Spatel statt mit den Fingern hilft zusätzlich. Notier dir das Öffnungsdatum auf der Packung, dann musst du später nicht schätzen.

Worauf du beim nächsten Tiegel schaust

Konservierung ist die Stelle, an der Naturkosmetik technisch am meisten leisten muss, und sie steht nicht im Widerspruch zum Anspruch der Siegel. Sie ist Teil davon. Wer verstanden hat, dass Anhang V eine geschlossene Liste ist und die Standards davon noch einmal eine kurze Teilmenge nehmen, liest die Angabe ohne Konservierungsstoffe künftig als das, was sie ist. Als Aussage über eine Deklaration, nicht als Aussage über den Schutz des Produkts.

Der konkrete erste Schritt kostet dich zwei Minuten. Dreh das Produkt um, das du gerade benutzt, und schau nach dem Symbol des geöffneten Tiegels und nach den letzten Einträgen der Inhaltsstoffliste. Dort stehen die Konservierungsstoffe, weil sie in kleiner Menge eingesetzt werden. Wer beim Lesen solcher Listen noch unsicher ist, findet den Einstieg in unserem Text zu INCI-Listen ohne Angst vor langen Namen, und wer weiterlesen möchte, welche Annahmen über Naturkosmetik sonst noch wackeln, findet sie im Faktencheck zu Naturkosmetik-Mythen.

Quellen und Belege

Hier stehen die zugeordneten Aussagen und ihre Quellen. Ob und wie eine Aussage geprüft wurde, steht auf ihrer eigenen Seite.

  1. Kosmetik, die Wasser und organische oder anorganische Verbindungen enthält, braucht einen Schutz vor mikrobieller Kontamination. Belegt wird dieser Schutz über gute Herstellungspraxis, Rohstoffkontrolle und die Prüfung der fertigen Rezeptur einschließlich des Challenge-Tests.

  2. Kosmetik mit hohem Wasseranteil ist anfällig für eine Verunreinigung durch Mikroorganismen. In verunreinigten Produkten werden häufig Krankheitserreger wie Staphylococcus aureus und Pseudomonas aeruginosa gefunden, und solche Keime können das Produkt verändern oder die Gesundheit der Anwendenden gefährden.

  3. Kosmetikprodukte werden während der Anwendung mikrobiell belastet: In einer Untersuchung gebrauchter Produkte an der Aston University waren 79 bis 90 Prozent der untersuchten Produkte mit Bakterien belastet, Schwämmchen zum Auftragen von Make-up im Mittel mit über einer Million koloniebildender Einheiten pro Milliliter, und 93 Prozent dieser Schwämmchen waren nie gereinigt worden.

  4. Konservierungsstoffe in Kosmetik sind in der EU über eine Positivliste geregelt: Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 führt die zugelassenen Stoffe mit Höchstmengen auf, Methylisothiazolinon unter der laufenden Nummer 57 mit höchstens 0,01 Prozent und das Gemisch aus Methylchlorisothiazolinon und Methylisothiazolinon unter der Nummer 39 mit höchstens 0,0015 Prozent.

  5. Nach Abschnitt 3.3.1 der NATRUE-Kriterien Version 3.9 dürfen zur Konservierung von Naturkosmetik nur Konservierungsstoffe eingesetzt werden, die als naturidentisch oder als derived natural in Annex 4 gelistet sind, und zwar zusätzlich in Übereinstimmung mit Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Die NATRUE-Positivliste ist damit eine Teilmenge der ohnehin schon geschlossenen EU-Liste.

  6. In der EU und in den USA müssen alle Konservierungsstoffe für Kosmetik von Fachausschüssen auf ihre Sicherheit bewertet werden.

  7. Die Konzentration desselben Konservierungsstoffs schwankt zwischen vergleichbaren Kosmetikprodukten stark, was auf Überkonservierung hindeuten kann. Die wenigen Studien zur Wirksamkeit deuten darauf hin, dass wirksame Konservierung deutlich unterhalb der zugelassenen Höchstmengen erreichbar ist. Weil Kontaktallergien dosisabhängig entstehen, sehen die Autoren einer Übersichtsarbeit in Überkonservierung ein mögliches Risiko für häufigere Kontaktallergien.

  8. Nach dem Leitliniendokument zu kosmetischen Werbeaussagen soll die Angabe frei von Konservierungsstoffen nicht verwendet werden, wenn ein Produkt Stoffe mit schützender Wirkung gegen Mikroorganismen enthält, die nicht in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 stehen, etwa Alkohol; und die Formulierung arm an Allergenen, weil ohne Konservierungsstoffe gilt dort als unlauter, weil sie unterstellt, alle Konservierungsstoffe seien allergen.

  9. Die Verpackung ist Teil des Schutzes einer Kosmetikrezeptur: Tiegel und Flaschen begünstigen eine Kontamination während der Anwendung, geschlossene Systeme mit Airless-Pumpen und engen Öffnungen sind schwerer zugänglich, und das Zusammenspiel mehrerer solcher Schutzfaktoren beschreibt die Fachliteratur als Hürdentechnologie.

  10. Kosmetische Mittel mit einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten brauchen kein Mindesthaltbarkeitsdatum; an dessen Stelle tritt das Symbol des geöffneten Tiegels, das angibt, wie lange das Mittel nach dem Öffnen ohne Schaden für den Verbraucher verwendet werden kann, und bei Einmalpackungen und versiegelten Behältnissen entfällt auch diese Angabe.

  11. Selbst gemachte Kosmetik enthält nach Angaben des Industrieverbands Körperpflege- und Waschmittel in der Regel keine Konservierungsstoffe, verdirbt deshalb schneller und sollte im Kühlschrank gelagert und zügig aufgebraucht werden.

Weitere Quellen ohne Absatzzuordnung

  1. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel Original (externe Seite)
  2. NATRUE: Water in cosmetics, a dive into water-free beauty Original (externe Seite)
  3. COSMOS-standard Criteria Version 4.1, Appendix V Original (externe Seite)