Du nimmst ein T-Shirt vom Bügel, drehst das Etikett um und liest "Made in Bangladesh". Wer garantiert dir eigentlich, dass dieses Shirt unter menschenwürdigen Bedingungen entstanden ist? Seit 2023 gibt es in Deutschland ein Gesetz, das genau hier ansetzen soll: das Lieferkettengesetz.
Viele verstehen das als Versprechen, dass Kleidung jetzt fair ist. Das ist sie nicht automatisch. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, sich zu bemühen, Missstände in ihren Lieferketten zu erkennen und anzugehen. Es garantiert kein faires Endprodukt. Zuletzt wurde es sogar abgeschwächt.
Dieser Artikel erklärt dir, was das Lieferkettengesetz konkret vorschreibt, warum gerade die Modebranche im Fokus steht, wo es für deinen Kleiderschrank zu kurz greift und was sich durch die Reformen 2025 und 2026 verändert hat.
Was das Lieferkettengesetz ist
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, verpflichtet große Unternehmen, ihre Lieferketten auf Risiken für Menschenrechte und Umwelt zu prüfen und dagegen vorzugehen. Es gilt nicht für jedes Unternehmen. Laut dem BAFA-Überblick zum Lieferkettengesetz greift es seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
Der Schlüsselbegriff lautet Sorgfaltspflicht. Damit ist eine Bemühenspflicht gemeint, keine Erfolgspflicht. Ein Unternehmen muss nicht garantieren, dass in seiner gesamten Kette nichts schiefläuft. Es muss nachweisen, dass es angemessene Maßnahmen ergreift, um Risiken zu erkennen, zu verhindern und zu beheben. Wer sich bemüht und es trotzdem zu einem Verstoß kommt, hat das Gesetz nicht zwangsläufig verletzt. Wer sich nicht bemüht, schon.
Kontrolliert wird das Ganze vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dem BAFA. Diese Behörde prüft, ob Unternehmen ihren Pflichten nachkommen, nimmt Beschwerden entgegen und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. Das BAFA ist damit die zentrale Aufsichtsstelle, an die sich auch Betroffene aus dem Ausland wenden können.
Warum gerade die Modebranche im Fokus steht
Die Textil- und Bekleidungsindustrie gilt als einer der Hochrisiko-Sektoren überhaupt, wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht. Das hat eine traurige Vorgeschichte. Wie die Initiative Lieferkettengesetz zu Missständen in der Textilbranche dokumentiert, starben beim Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch 2013 über 1.100 Menschen. Beim Brand der Fabrik Ali Enterprises in Pakistan 2012 kamen mindestens 259 Menschen ums Leben.
Solche Katastrophen sind die sichtbare Spitze. Der Alltag in vielen Produktionsstätten ist von strukturellen Problemen geprägt. Die Beschäftigten, überwiegend Frauen, erhalten oft Löhne, die nicht zum Leben reichen. Sie verzichten unter Druck auf Pausen, um Produktionsziele zu erreichen. Hinzu kommen sexuelle Belästigung und Einschränkungen der Gewerkschaftsfreiheit, also der Möglichkeit, sich gewerkschaftlich zu organisieren und für bessere Bedingungen einzutreten.
Genau weil diese Risiken in der Mode so dicht beieinanderliegen, ist die Branche ein zentraler Anwendungsfall für das Lieferkettengesetz. Wenn ein Gesetz Wirkung zeigen soll, dann hier. Umso wichtiger ist es zu verstehen, wie weit die gesetzlichen Pflichten tatsächlich reichen und wo sie aufhören.
Welche Pflichten Unternehmen haben
Das Gesetz schreibt einen festen Katalog an Maßnahmen vor. Wie das offizielle CSR-Portal der Bundesregierung zu den LkSG-Sorgfaltspflichten zusammenfasst, müssen Unternehmen ein Risikomanagementsystem aufbauen, regelmäßige Risikoanalysen durchführen, eine Grundsatzerklärung abgeben, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, ein Beschwerdeverfahren einrichten und über all das berichten. Es geht also um einen kontinuierlichen Prozess, nicht um einen einmaligen Haken auf einer Liste.
Entscheidend für das Verständnis ist, wie tief diese Pflichten in die Lieferkette hineinreichen. Hier gilt eine Abstufung. Im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern, also den direkten Vertragspartnern, ist laut der BAFA-FAQ zu mittelbaren Zulieferern jährlich eine vollständige Risikoanalyse erforderlich. Diese Stufe wird also regelmäßig und proaktiv geprüft.
Anders sieht es bei mittelbaren Zulieferern aus, das sind Betriebe weiter hinten in der Kette, mit denen das Unternehmen keinen direkten Vertrag hat. Hier muss ein Unternehmen nur anlassbezogen tätig werden, nämlich dann, wenn substantiierte Kenntnis vorliegt. Substantiierte Kenntnis bedeutet, dass es tatsächliche Anhaltspunkte gibt, etwa aus Beschwerden, Medien- oder NGO-Berichten oder Brancheninitiativen, die eine Verletzung möglich erscheinen lassen. Ohne solche Hinweise besteht keine laufende Prüfpflicht für die tieferen Kettenstufen.

Warum das für deinen Kleiderschrank eine Lücke bedeutet
Diese Abstufung ist der Punkt, an dem das Gesetz und die Realität deines Kleiderschranks auseinanderdriften. Die schwersten Probleme der Textilindustrie sitzen häufig nicht beim direkten Vertragspartner einer Marke, sondern tief in der Kette: beim Baumwollanbau, in den Spinnereien, in der Färberei. Genau diese Betriebe sind in der Regel mittelbare Zulieferer. Für sie gilt eben nur die anlassbezogene Pflicht, nicht die laufende, proaktive Prüfung.
Das heißt nicht, dass diese Stufen gar nicht erfasst werden. Liegen konkrete Hinweise vor, muss ein Unternehmen handeln. Aber ohne solche substantiierte Kenntnis kann ein erheblicher Teil der Wertschöpfung weitgehend außerhalb der regelmäßigen Kontrolle bleiben. Für ein einzelnes Kleidungsstück bedeutet das: Das Label "hergestellt von einem Unternehmen, das dem Lieferkettengesetz unterliegt" sagt wenig darüber aus, ob der Baumwollanbau dahinter sauber war.
Hinzu kommt die Schwelle. Viele Modemarken, gerade kleinere Labels und Mittelständler, liegen unter 1.000 Beschäftigten und fallen damit komplett aus dem Anwendungsbereich. Das Gesetz erreicht große Konzerne, aber längst nicht den gesamten Markt. Wer also glaubt, jedes in Deutschland verkaufte Kleidungsstück sei nun gesetzlich geprüft, irrt. Das Lieferkettengesetz ist eine Untergrenze für die Großen, kein flächendeckender Standard.
Das EU-Gesetz und warum es entschärft wurde
Parallel zum deutschen Gesetz hat die EU eine eigene, breiter angelegte Regelung geschaffen: die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD. Wichtig ist der Unterschied zwischen Richtlinie und Gesetz. Eine EU-Richtlinie wirkt nicht direkt, sondern muss erst von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Laut der EU-Kommission zur CSDDD trat die Richtlinie 2024/1760 am 25. Juli 2024 in Kraft. Sie verlangt, dass Unternehmen negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in der eigenen Tätigkeit, bei Tochterunternehmen und in den Aktivitätsketten ermitteln und angehen.
Ursprünglich war die CSDDD deutlich ambitionierter und sollte mehr Unternehmen erfassen als das deutsche LkSG. Doch dann kam die Kurskorrektur. Das sogenannte Omnibus-I-Paket veränderte die Richtlinie grundlegend. Wie das Business & Human Rights Resource Centre zum Omnibus-Paket berichtet, wurde es am 26. Februar 2026 veröffentlicht und trat am 18. März 2026 in Kraft. Es reduziert den Anwendungsbereich auf Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz, was rund 70 Prozent weniger erfasste Unternehmen bedeutet.
Gestrichen wurden dabei auch zentrale Instrumente: die verpflichtenden Klima-Transformationspläne und die EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftungsnorm, die Betroffenen einheitliche Klagemöglichkeiten gegeben hätte. Hinzu kommt der Zeitfaktor. Nach den Angaben der EU-Kommission läuft die Umsetzung der CSDDD bis zum 26. Juli 2028, die eigentliche Anwendung beginnt erst ab dem 26. Juli 2029. Die große europäische Lösung wirkt also nicht nur schmaler als geplant, sondern auch später, als viele erwartet hatten.
Die Reform 2025 in Deutschland
Auch das deutsche Lieferkettengesetz selbst wurde in der Praxis gelockert, ohne formell abgeschafft zu werden. Das ist eine wichtige Unterscheidung, denn in der öffentlichen Debatte tauchte immer wieder die Behauptung auf, das Gesetz sei weg. Es gilt weiter. Verändert hat sich die Durchsetzung.
Konkret betrifft das vor allem die Berichtspflicht. Nach dem BAFA-Überblick zum Lieferkettengesetz stellt das BAFA seit dem 1. Oktober 2025 die Prüfung der Unternehmensberichte nach den Paragrafen 12 und 13 LkSG ein. Die laufende behördliche Kontrolle der formalen Berichte, die für viele Unternehmen ein zentraler Aufwandsposten war, entfällt damit in dieser Form.
Gleichzeitig hat sich die Sanktionspraxis verschoben. Bußgelder soll es nur noch bei schweren Vorwürfen geben, nicht mehr bei formalen oder kleineren Versäumnissen. Die materiellen Sorgfaltspflichten bestehen also weiter, aber der Druck, sie nachweisbar und dokumentiert zu erfüllen, ist geringer geworden. Für die Wirkung am Ende der Kette, also bei deinem Kleidungsstück, ist das kein gutes Signal.
Was sich konkret für dich ändert
Was bleibt also unterm Strich für deinen Kleiderschrank? Einerseits hat das Lieferkettengesetz etwas in Bewegung gesetzt. Große Modeunternehmen mussten sich erstmals systematisch mit ihren Lieferketten auseinandersetzen, Risikoanalysen aufbauen und Beschwerdewege schaffen. Es gibt heute mehr Transparenz und mehr internes Problembewusstsein als vor 2023, auch wenn diese Transparenz unvollständig bleibt.
Andererseits ist nüchterne Einordnung angebracht. Das Gesetz ist eine Untergrenze, keine Garantie. Es verpflichtet zum Bemühen, nicht zum fairen Ergebnis. Es erreicht die Großen, nicht den ganzen Markt. Es greift tief in der Kette nur anlassbezogen. Zuletzt wurde es zudem abgeschwächt. Wer das weiß, liest die Aussage "wir halten das Lieferkettengesetz ein" anders, nämlich als Mindeststandard und nicht als Gütesiegel.
Für die eigene Kaufentscheidung bleiben deshalb dieselben Werkzeuge entscheidend wie vorher. Aussagekräftige Siegel wie GOTS, die Fair Wear Foundation oder der Grüne Knopf prüfen gezielt das, was das Gesetz offenlässt. Wer sich in die Siegellandschaft einlesen oder die ersten Schritte in eine bewusstere Garderobe gehen möchte, findet dazu eigene Beiträge hier im Magazin. Das Gesetz ersetzt diese bewusste Auswahl nicht, es ergänzt sie nur an einer Stelle, an der vorher gar keine Pflicht bestand.
Häufige Fragen zum Lieferkettengesetz
Gilt das Lieferkettengesetz für alle Modemarken?
Heißt das Gesetz, dass meine Kleidung jetzt fair ist?
Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen LkSG und dem EU-Gesetz?
Wurde das Lieferkettengesetz abgeschafft?
Woran erkenne ich als Verbraucher faire Mode trotzdem?
Das Lieferkettengesetz eingeordnet
Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt. Zum ersten Mal sind große Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Verantwortung für ihre Lieferketten zu übernehmen, statt sie auszublenden. Das ist mehr als reine Freiwilligkeit und hat Bewegung in eine Branche gebracht, die lange wenig Anlass zur Transparenz hatte.
Gleichzeitig sollte man das Gesetz nicht überschätzen. Für deinen Kleiderschrank ändert es weniger und langsamer, als der große Begriff vermuten lässt. Es ist eine Bemühenspflicht, kein Garantieversprechen. Es erreicht nur die großen Unternehmen. Es prüft die tiefen Kettenstufen nur anlassbezogen. Sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene wurde es 2025 und 2026 deutlich abgeschwächt.
Die ehrlichste Schlussfolgerung lautet deshalb: Das Gesetz ist eine Untergrenze, kein Ersatz für bewusste Entscheidungen. Wer fair einkaufen will, kommt um aussagekräftige Siegel und eine kritische Haltung gegenüber Marketingversprechen nicht herum. Das Lieferkettengesetz nimmt dir diese Verantwortung nicht ab, es ergänzt sie nur an einer Stelle, an der vorher gar nichts war.