Dichte Reihe eingenähter Textil-Pflegeetiketten an aufgereihten Kleidungsstücken
Auf dem Etikett steht das Herkunftsland, der Weg dorthin bleibt unsichtbar

Was das Lieferkettengesetz für deinen Kleiderschrank ändert

Das Lieferkettengesetz verpflichtet große Unternehmen zur Sorgfalt. Was das konkret für deine Kleidung bedeutet und wo die Lücken bleiben.

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Du nimmst ein T-Shirt vom Bügel, drehst das Etikett um und liest "Made in Bangladesh". Wer garantiert dir eigentlich, dass dieses Shirt unter menschenwürdigen Bedingungen entstanden ist? Seit 2023 gibt es in Deutschland ein Gesetz, das genau hier ansetzen soll: das Lieferkettengesetz.

Viele verstehen das als Versprechen, dass Kleidung jetzt fair ist. Das ist sie nicht automatisch. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, sich zu bemühen, Missstände in ihren Lieferketten zu erkennen und anzugehen. Es garantiert kein faires Endprodukt. Zuletzt wurde es sogar abgeschwächt.

Dieser Artikel erklärt dir, was das Lieferkettengesetz konkret vorschreibt, warum gerade die Modebranche im Fokus steht, wo es für deinen Kleiderschrank zu kurz greift und was sich durch die Reformen 2025 und 2026 verändert hat.

Was das Lieferkettengesetz ist

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, verpflichtet große Unternehmen, ihre Lieferketten auf Risiken für Menschenrechte und Umwelt zu prüfen und dagegen vorzugehen. Es gilt nicht für jedes Unternehmen. Laut dem BAFA-Überblick zum Lieferkettengesetz greift es seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.

Der Schlüsselbegriff lautet Sorgfaltspflicht. Damit ist eine Bemühenspflicht gemeint, keine Erfolgspflicht. Ein Unternehmen muss nicht garantieren, dass in seiner gesamten Kette nichts schiefläuft. Es muss nachweisen, dass es angemessene Maßnahmen ergreift, um Risiken zu erkennen, zu verhindern und zu beheben. Wer sich bemüht und es trotzdem zu einem Verstoß kommt, hat das Gesetz nicht zwangsläufig verletzt. Wer sich nicht bemüht, schon.

Kontrolliert wird das Ganze vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dem BAFA. Diese Behörde prüft, ob Unternehmen ihren Pflichten nachkommen, nimmt Beschwerden entgegen und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. Das BAFA ist damit die zentrale Aufsichtsstelle, an die sich auch Betroffene aus dem Ausland wenden können.

Warum gerade die Modebranche im Fokus steht

Die Textil- und Bekleidungsindustrie gilt als einer der Hochrisiko-Sektoren überhaupt, wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht. Das hat eine traurige Vorgeschichte. Wie die Initiative Lieferkettengesetz zu Missständen in der Textilbranche dokumentiert, starben beim Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch 2013 über 1.100 Menschen. Beim Brand der Fabrik Ali Enterprises in Pakistan 2012 kamen mindestens 259 Menschen ums Leben.

Solche Katastrophen sind die sichtbare Spitze. Der Alltag in vielen Produktionsstätten ist von strukturellen Problemen geprägt. Die Beschäftigten, überwiegend Frauen, erhalten oft Löhne, die nicht zum Leben reichen. Sie verzichten unter Druck auf Pausen, um Produktionsziele zu erreichen. Hinzu kommen sexuelle Belästigung und Einschränkungen der Gewerkschaftsfreiheit, also der Möglichkeit, sich gewerkschaftlich zu organisieren und für bessere Bedingungen einzutreten.

Genau weil diese Risiken in der Mode so dicht beieinanderliegen, ist die Branche ein zentraler Anwendungsfall für das Lieferkettengesetz. Wenn ein Gesetz Wirkung zeigen soll, dann hier. Umso wichtiger ist es zu verstehen, wie weit die gesetzlichen Pflichten tatsächlich reichen und wo sie aufhören.

Welche Pflichten Unternehmen haben

Das Gesetz schreibt einen festen Katalog an Maßnahmen vor. Wie das offizielle CSR-Portal der Bundesregierung zu den LkSG-Sorgfaltspflichten zusammenfasst, müssen Unternehmen ein Risikomanagementsystem aufbauen, regelmäßige Risikoanalysen durchführen, eine Grundsatzerklärung abgeben, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, ein Beschwerdeverfahren einrichten und über all das berichten. Es geht also um einen kontinuierlichen Prozess, nicht um einen einmaligen Haken auf einer Liste.

Entscheidend für das Verständnis ist, wie tief diese Pflichten in die Lieferkette hineinreichen. Hier gilt eine Abstufung. Im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern, also den direkten Vertragspartnern, ist laut der BAFA-FAQ zu mittelbaren Zulieferern jährlich eine vollständige Risikoanalyse erforderlich. Diese Stufe wird also regelmäßig und proaktiv geprüft.

Anders sieht es bei mittelbaren Zulieferern aus, das sind Betriebe weiter hinten in der Kette, mit denen das Unternehmen keinen direkten Vertrag hat. Hier muss ein Unternehmen nur anlassbezogen tätig werden, nämlich dann, wenn substantiierte Kenntnis vorliegt. Substantiierte Kenntnis bedeutet, dass es tatsächliche Anhaltspunkte gibt, etwa aus Beschwerden, Medien- oder NGO-Berichten oder Brancheninitiativen, die eine Verletzung möglich erscheinen lassen. Ohne solche Hinweise besteht keine laufende Prüfpflicht für die tieferen Kettenstufen.

Gestapelte Ballen roher Baumwolle in einem schlicht beleuchteten Lager
Die größten Risiken sitzen oft ganz am Anfang der Kette, beim Rohstoff

Warum das für deinen Kleiderschrank eine Lücke bedeutet

Diese Abstufung ist der Punkt, an dem das Gesetz und die Realität deines Kleiderschranks auseinanderdriften. Die schwersten Probleme der Textilindustrie sitzen häufig nicht beim direkten Vertragspartner einer Marke, sondern tief in der Kette: beim Baumwollanbau, in den Spinnereien, in der Färberei. Genau diese Betriebe sind in der Regel mittelbare Zulieferer. Für sie gilt eben nur die anlassbezogene Pflicht, nicht die laufende, proaktive Prüfung.

Das heißt nicht, dass diese Stufen gar nicht erfasst werden. Liegen konkrete Hinweise vor, muss ein Unternehmen handeln. Aber ohne solche substantiierte Kenntnis kann ein erheblicher Teil der Wertschöpfung weitgehend außerhalb der regelmäßigen Kontrolle bleiben. Für ein einzelnes Kleidungsstück bedeutet das: Das Label "hergestellt von einem Unternehmen, das dem Lieferkettengesetz unterliegt" sagt wenig darüber aus, ob der Baumwollanbau dahinter sauber war.

Hinzu kommt die Schwelle. Viele Modemarken, gerade kleinere Labels und Mittelständler, liegen unter 1.000 Beschäftigten und fallen damit komplett aus dem Anwendungsbereich. Das Gesetz erreicht große Konzerne, aber längst nicht den gesamten Markt. Wer also glaubt, jedes in Deutschland verkaufte Kleidungsstück sei nun gesetzlich geprüft, irrt. Das Lieferkettengesetz ist eine Untergrenze für die Großen, kein flächendeckender Standard.

Das EU-Gesetz und warum es entschärft wurde

Parallel zum deutschen Gesetz hat die EU eine eigene, breiter angelegte Regelung geschaffen: die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD. Wichtig ist der Unterschied zwischen Richtlinie und Gesetz. Eine EU-Richtlinie wirkt nicht direkt, sondern muss erst von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Laut der EU-Kommission zur CSDDD trat die Richtlinie 2024/1760 am 25. Juli 2024 in Kraft. Sie verlangt, dass Unternehmen negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in der eigenen Tätigkeit, bei Tochterunternehmen und in den Aktivitätsketten ermitteln und angehen.

Ursprünglich war die CSDDD deutlich ambitionierter und sollte mehr Unternehmen erfassen als das deutsche LkSG. Doch dann kam die Kurskorrektur. Das sogenannte Omnibus-I-Paket veränderte die Richtlinie grundlegend. Wie das Business & Human Rights Resource Centre zum Omnibus-Paket berichtet, wurde es am 26. Februar 2026 veröffentlicht und trat am 18. März 2026 in Kraft. Es reduziert den Anwendungsbereich auf Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz, was rund 70 Prozent weniger erfasste Unternehmen bedeutet.

Gestrichen wurden dabei auch zentrale Instrumente: die verpflichtenden Klima-Transformationspläne und die EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftungsnorm, die Betroffenen einheitliche Klagemöglichkeiten gegeben hätte. Hinzu kommt der Zeitfaktor. Nach den Angaben der EU-Kommission läuft die Umsetzung der CSDDD bis zum 26. Juli 2028, die eigentliche Anwendung beginnt erst ab dem 26. Juli 2029. Die große europäische Lösung wirkt also nicht nur schmaler als geplant, sondern auch später, als viele erwartet hatten.

Die Reform 2025 in Deutschland

Auch das deutsche Lieferkettengesetz selbst wurde in der Praxis gelockert, ohne formell abgeschafft zu werden. Das ist eine wichtige Unterscheidung, denn in der öffentlichen Debatte tauchte immer wieder die Behauptung auf, das Gesetz sei weg. Es gilt weiter. Verändert hat sich die Durchsetzung.

Konkret betrifft das vor allem die Berichtspflicht. Nach dem BAFA-Überblick zum Lieferkettengesetz stellt das BAFA seit dem 1. Oktober 2025 die Prüfung der Unternehmensberichte nach den Paragrafen 12 und 13 LkSG ein. Die laufende behördliche Kontrolle der formalen Berichte, die für viele Unternehmen ein zentraler Aufwandsposten war, entfällt damit in dieser Form.

Gleichzeitig hat sich die Sanktionspraxis verschoben. Bußgelder soll es nur noch bei schweren Vorwürfen geben, nicht mehr bei formalen oder kleineren Versäumnissen. Die materiellen Sorgfaltspflichten bestehen also weiter, aber der Druck, sie nachweisbar und dokumentiert zu erfüllen, ist geringer geworden. Für die Wirkung am Ende der Kette, also bei deinem Kleidungsstück, ist das kein gutes Signal.

Was sich konkret für dich ändert

Was bleibt also unterm Strich für deinen Kleiderschrank? Einerseits hat das Lieferkettengesetz etwas in Bewegung gesetzt. Große Modeunternehmen mussten sich erstmals systematisch mit ihren Lieferketten auseinandersetzen, Risikoanalysen aufbauen und Beschwerdewege schaffen. Es gibt heute mehr Transparenz und mehr internes Problembewusstsein als vor 2023, auch wenn diese Transparenz unvollständig bleibt.

Andererseits ist nüchterne Einordnung angebracht. Das Gesetz ist eine Untergrenze, keine Garantie. Es verpflichtet zum Bemühen, nicht zum fairen Ergebnis. Es erreicht die Großen, nicht den ganzen Markt. Es greift tief in der Kette nur anlassbezogen. Zuletzt wurde es zudem abgeschwächt. Wer das weiß, liest die Aussage "wir halten das Lieferkettengesetz ein" anders, nämlich als Mindeststandard und nicht als Gütesiegel.

Für die eigene Kaufentscheidung bleiben deshalb dieselben Werkzeuge entscheidend wie vorher. Aussagekräftige Siegel wie GOTS, die Fair Wear Foundation oder der Grüne Knopf prüfen gezielt das, was das Gesetz offenlässt. Wer sich in die Siegellandschaft einlesen oder die ersten Schritte in eine bewusstere Garderobe gehen möchte, findet dazu eigene Beiträge hier im Magazin. Das Gesetz ersetzt diese bewusste Auswahl nicht, es ergänzt sie nur an einer Stelle, an der vorher gar keine Pflicht bestand.

Häufige Fragen zum Lieferkettengesetz

Gilt das Lieferkettengesetz für alle Modemarken?
Nein. Das deutsche Lieferkettengesetz gilt seit 2023 für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten und seit 2024 ab 1.000 Beschäftigten. Viele kleinere Modemarken und Labels liegen unter dieser Schwelle und fallen damit nicht direkt unter das Gesetz.
Heißt das Gesetz, dass meine Kleidung jetzt fair ist?
Nein. Das Gesetz verlangt eine Sorgfaltspflicht, also ein Bemühen, Risiken zu erkennen und anzugehen. Es garantiert kein faires Endprodukt. Außerdem werden tiefe Stufen der Lieferkette wie der Baumwollanbau nur anlassbezogen geprüft, wenn konkrete Hinweise auf Verstöße vorliegen.
Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen LkSG und dem EU-Gesetz?
Das deutsche LkSG ist ein nationales Gesetz, das seit 2023 gilt. Die EU-Richtlinie CSDDD ist breiter angelegt, muss aber erst in nationales Recht umgesetzt werden. Nach dem Omnibus-I-Paket gilt sie nur noch für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und wird erst ab 2029 angewendet.
Wurde das Lieferkettengesetz abgeschafft?
Nein, abgeschafft wurde es nicht. Es gilt weiter, aber die Durchsetzung wurde gelockert. Seit dem 1. Oktober 2025 prüft das BAFA die Unternehmensberichte nicht mehr, und Bußgelder soll es nur noch bei schweren Vorwürfen geben.
Woran erkenne ich als Verbraucher faire Mode trotzdem?
Aussagekräftige Siegel helfen mehr als der Hinweis auf das Gesetz. GOTS prüft die ökologische und soziale Herstellung von Bio-Textilien, die Fair Wear Foundation legt einen Schwerpunkt auf existenzsichernde Löhne, und der Grüne Knopf ist ein staatliches Metasiegel. Wer auf diese Kennzeichnungen achtet, bekommt eine deutlich bessere Grundlage als allein durch das Lieferkettengesetz.

Das Lieferkettengesetz eingeordnet

Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt. Zum ersten Mal sind große Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Verantwortung für ihre Lieferketten zu übernehmen, statt sie auszublenden. Das ist mehr als reine Freiwilligkeit und hat Bewegung in eine Branche gebracht, die lange wenig Anlass zur Transparenz hatte.

Gleichzeitig sollte man das Gesetz nicht überschätzen. Für deinen Kleiderschrank ändert es weniger und langsamer, als der große Begriff vermuten lässt. Es ist eine Bemühenspflicht, kein Garantieversprechen. Es erreicht nur die großen Unternehmen. Es prüft die tiefen Kettenstufen nur anlassbezogen. Sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene wurde es 2025 und 2026 deutlich abgeschwächt.

Die ehrlichste Schlussfolgerung lautet deshalb: Das Gesetz ist eine Untergrenze, kein Ersatz für bewusste Entscheidungen. Wer fair einkaufen will, kommt um aussagekräftige Siegel und eine kritische Haltung gegenüber Marketingversprechen nicht herum. Das Lieferkettengesetz nimmt dir diese Verantwortung nicht ab, es ergänzt sie nur an einer Stelle, an der vorher gar nichts war.

Quellen

  1. Das deutsche Lieferkettengesetz gilt seit 2023 für Unternehmen ab 3.000 und seit 2024 ab 1.000 Beschäftigten; seit Oktober 2025 prüft die zuständige Behörde BAFA die Unternehmensberichte nach den Paragrafen 12 und 13 LkSG nicht mehr, Bußgelder gibt es seitdem nur noch bei schweren Vorwürfen.

  2. Die Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes reichen über den eigenen Geschäftsbereich hinaus auf unmittelbare Vertragspartner und weitere Zulieferer und verlangen ein Risikomanagementsystem, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren sowie eine regelmäßige Berichterstattung.

  3. Die Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes sind abgestuft: Im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern ist jährlich eine vollständige Risikoanalyse vorgeschrieben, gegenüber mittelbaren Zulieferern muss ein Unternehmen dagegen nur bei substantiierter Kenntnis konkreter Anhaltspunkte tätig werden.

  4. Die EU-Richtlinie CSDDD (2024/1760) trat am 25. Juli 2024 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in der eigenen Geschäftstätigkeit, bei Tochterunternehmen und in den Aktivitätsketten zu ermitteln und anzugehen; die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 26. Juli 2028 umsetzen, angewendet wird sie ab dem 26. Juli 2029.

  5. Das Omnibus-I-Paket wurde am 26. Februar 2026 veröffentlicht und trat am 18. März 2026 in Kraft; es reduziert den Anwendungsbereich der CSDDD auf Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz, wodurch rund 70 Prozent weniger Unternehmen erfasst werden, und strich unter anderem die verpflichtenden Klima-Transformationspläne sowie die EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftungsnorm.

Weitere Quellen

  1. Initiative Lieferkettengesetz: Untragbare Zustände in der Bekleidungsindustrie Original (externe Seite)